Gehirn-Computer-Schnittstellen
Fortschritte in den Neurowissenschaften eröffnen ein zunehmend besseres Verständnis des menschlichen Gehirns. Gemeinsam mit einer fortschreitenden Miniaturisierung mikroelektronischer Bauteile wird die direkte Verbindung zwischen dem menschlichen Gehirn und Computern möglich. Die Grenzen zwischen Natur und Technik werden in Zukunft zunehmend verschwimmen. Eine Diskussion über die ethischen und anthropologischen Aspekte dieser Technologien wird von Gesellschaft und Politik gefordert. Dr. Jens Clausen forscht und lehrt am Institut für Ethik und Geschichte der Medizin an der Universität Tübingen zu diesem Thema und wird seine Theorien und Überlegungen auf der Konferenz „Size Matters 2011, Nanotechnologie: Verbesserung des Menschen?“ vorstellen. Die Konferenz wird vom Nanotechnologienetzwerk NanoBioNet veranstaltet und findet am 21. und 22. September in Saarbrücken statt.
Nach der „Extended Mind“ Theorie von Andy Clark und Daid Calmers ist die Integration in das Selbstkonzept des Gehirns kein Spezifikum von Gehirn-Computer-Schnittstellen. Sie behaupten, dass jedes Gerät, das der Mensch als Werkzeug nutzt, in sein Selbstkonzept eingreift. So auch ein Notebook, das als Werkzeug zum Teil des menschlichen geistigen Prozesses wird, indem es diesen erweitert. (Anm: daher „extended mind“). So gesehen könnte auch die Gehirn-Computer-Schnittstelle als Werkzeuggebrauch gesehen werden. Neu ist hier, dass die externen Geräte direkt durch die vom Hirn abgeleiteten neuronalen Signale gesteuert werden und nicht wie gewöhnlich durch Arme und Hände des Nutzers.
Nicht zu unterschätzen ist die Haftungsfrage: „Eine vollständige Fehlerfreiheit einer Schnittstelle ist nicht realisierbar. Die verbleibende Unsicherheit könnte über eine Versicherungspflicht abgefedert werden“, so Clausen. Um die Zuverlässigkeit dieser Geräte zu steigern, würden Machine-Learning-Algorithmen implementiert, so dass das System selbst lerne, die vom Nutzer generierten Signale richtig zu interpretieren. Dies bedeute für den Menschen jedoch, die Kontrolle über das Ergebnis mit dem System zu teilen. Und schon stellt sich die nächste Frage: Kann der Nutzer dann für die Ergebnisse verantwortlich sein und für seine Handlungen haften? Wie sieht es mit der Haftung des Herstellers aus? Die dynamischen Prozesse der Schnittstelle sind nur teilweise prognostizierbar. Eine Garantie für Verhaltensweisen gibt es nicht.
Die Vorteile dieser innovativen Technologie sind in der Gesellschaft noch weitgehend unbekannt. Und so machen Experten auch auf eine schwierige Sterbehilfeproblematik aufmerksam: Was, wenn eine Patientenverfügung besteht, aber unklar ist, ob die gegenwärtig technischen Möglichkeiten beim Patienten überhaupt bekannt waren? Und wie ist die Autonomie der Betroffenen zu schützen, wenn sie mit Hilfe einer Schnittstelle den Wunsch zu sterben äußern würden? Dringende Fragen, die dringender Antworten bedürfen, so Clausen.
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Datum: 10.08.2011 - 18:09 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 459676
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Kategorie:
Forschung
Meldungsart: Interview
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 11.08.2011
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