Unveränderte Verlängerung des Ersatzschulfinanzierungsgesetzes um 5 Jahre - Neue Finanzierung der

Unveränderte Verlängerung des Ersatzschulfinanzierungsgesetzes um 5 Jahre - Neue Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft darf nicht auf die la

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Unveränderte Verlängerung des Ersatzschulfinanzierungsgesetzes um 5 Jahre - Neue Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft darf nicht auf die lange Bank geschoben werden - Koalitionsfraktionen verhindern Anhörung



(pressrelations) - Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat das Abstimmungsverhalten der Koalitionsfraktionen im heutigen Kulturpolitischen Ausschuss scharf kritisiert, zur unveränderten Verlängerung des Ersatzschulfinanzierungsgesetzes um fünf Jahre keine Anhörung durchführen zu wollen. "Es ist vollkommen unüblich und ein schlechter Stil, den Antrag der Oppositionsfraktionen nach einer schriftlichen Anhörung bei der Verlängerung eines Gesetzes um fünf Jahre abzulehnen. Das Durchwinken der Verlängerung durch CDU und FDP ist umso unverständlicher, als dass parteiübergreifend Änderungsbedarf beim Ersatzschulfinanzierungsgesetz gesehen wird und an einem runden Tisch intensivan einer neuen Berechnungsgrundlage gearbeitet wird", so der bildungspolitische Sprecher der GRÜNEN, Mathias Wagner.

"Es bleibt das Geheimnis von Kultusministerin Henzler, warum sie das Ersatzschulfinanzierungsgesetz um fünf Jahre verlängern will, während die Landesregierung im entsprechenden Artikelgesetz für andere Gesetze eine kürzere Verlängerung beantragt hat. Das Verhalten von Kultusministerin Henzler ist unverständlich und sendet falsche Signale an die Ersatzschulen. Frau Henzler und die Koalitionsfraktionen dürfen die dringend notwendige Novellierung des Ersatzschulfinanzierungsgesetzes nicht auf die lange Bank schieben ? rein theoretisch müssten sie sich in dieser Wahlperiode aufgrund der Verlängerung nicht mehr mit dem Thema befassen. Dazu darf es nicht kommen", so Mathias Wagner.


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Datum: 18.08.2011 - 13:00 Uhr
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