Rückgabeerlass von Eigentum an religiöse Minderheiten in der Türkei nur ein erster Schritt
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Rückgabeerlass von Eigentum an religiöse Minderheiten in der Türkei nur ein erster Schritt
In der Türkei wurde eine Verordnung erlassen, nach der die Republik Türkei zahlreiche Immobilien und Grundstücke an nicht-muslimische religiöse Minderheiten zurück gibt, die nach 1936 vom Staat enteignet wurden. Dazu erklärt die Vorsitzende der Arbeitsgruppe Menschenrechte und Humanitäre Hilfe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Erika Steinbach:
"Die Verordnung, nach der nicht-muslimische religiöse Minderheiten zahlreiche Immobilien und Grundstücke vom türkischen Staat zurückerhalten sollen, ist ein erster Schritt hin zu mehr Schutz religiöser Minderheiten.
Enteignungen gehören zu den größten Problemen von religiösen Minderheiten in der Türkei. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt daher diesen Schritt der türkischen Regierung. Griechisch-orthodoxe, armenisch-orthodoxe und jüdische Gemeinden haben nun das Recht, ihren Anspruch auf Kirchen, Friedhöfe und Gemeindehäuser geltend zu machen.
Nichtsdestotrotz wird sich erst in der Praxis zeigen, ob die Verordnung von den Behörden auch tatsächlich umgesetzt wird und die betroffenen religiösen Minderheiten am Ende wirklich ihr Eigentum zurückerhalten.
Offen bleibt zudem, wie bei bestehenden juristischen Verfahren seitens der türkischen Regierung vorgegangen wird. So sind die Streitigkeiten um das Kloster Mor Gabriel bis heute ungelöst."
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Datum: 30.08.2011 - 11:30 Uhr
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