Monopol der gesetzlichen Unfallversicherung rechtmäßig - Landessozialgericht Chemnitz weist letzte noch anhängige Klage zur Pflichtversicherung ab
ID: 472796
Mittwoch die letzte noch anhängige Klage gegen die
Pflichtversicherung der Unternehmen bei den Berufsgenossenschaften
abgewiesen. Die Revision zum Bundessozialgericht wurde nicht
zugelassen. Damit ist eine Streitfrage entschieden, die über mehrere
Jahre hinweg nahezu alle deutschen Sozialgerichte sowie den
Europäischen Gerichtshof (EuGH) beschäftigt hat.
Das Sozialgesetzbuch schreibt vor, dass Unternehmen automatisch
der Berufsgenossenschaft angehören, die für ihre Branche zuständig
ist. Mit der Behauptung, diese Gesetzeslage verstoße gegen
höherrangiges Europarecht hatte eine Reihe von Unternehmen vor nahezu
allen deutschen Sozialgerichten geklagt. Das Landessozialgericht
(LSG) Sachsen legte die Frage der Vereinbarkeit des Monopols mit
europäischem Recht schließlich dem EuGH vor. Dieser verneinte einen
Verstoß gegen europäisches Wettbewerbsrecht und gab Hinweise zur
Auslegung der europäischen Dienstleistungsfreiheit. Ob das Monopol
verhältnismäßig und damit gerechtfertigt sei, müsse entsprechend der
Aufgabenverteilung zwischen europäischem und nationalem Gericht das
vorlegende LSG prüfen. Das LSG holte im weiteren Verfahren ein
wirtschaftswissenschaftliches Gutachten ein, das die Auffassung von
Bundesarbeitsministerium und Berufsgenossenschaften bestätigte.
Nunmehr hat der Senat des LSG entschieden, dass die Regelung des
Sozialgesetzbuchs europarechtskonform ist. Zum selben Ergebnis war
bereits zuvor das Bundessozialgericht in drei Parallelfällen
gekommen.
"Berufsgenossenschaften und Unfallkassen begrüßen dieses Urteil",
sagte der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen
Unfallversicherung, Dr. Joachim Breuer, in Berlin. "Wir freuen uns,
dass nach gut einem Jahrzehnt ein Schlussstrich unter diesen
Rechtsstreit gezogen werden kann." Breuer betonte, dass die
Pflichtversicherung der Unternehmen in der gesetzlichen
Unfallversicherung nicht nur rechtlich, sondern auch sachlich richtig
sei: "Seit über hundert Jahren bietet die gesetzliche
Unfallversicherung eine verlässliche Absicherung für Betriebe und
Versicherte gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten - und das zu
stabilen Beitragssätzen." Mit den Urteilsgründen wird in circa drei
bis vier Monaten gerechnet.
Pressekontakt:
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Pressestelle
Stefan Boltz
Tel.: 030 288763768
Fax: 030 288763771
E-Mail: presse@dguv.de
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 02.09.2011 - 11:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 472796
Anzahl Zeichen: 2770
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Berlin
Kategorie:
Vermischtes
Diese Pressemitteilung wurde bisher 191 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Monopol der gesetzlichen Unfallversicherung rechtmäßig - Landessozialgericht Chemnitz weist letzte noch anhängige Klage zur Pflichtversicherung ab"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
"Resilienz entsteht nicht erst in der Krise. Sie entsteht dort, wo Menschen geschützt, Risiken früh erkannt und verlässliche Strukturen aufgebaut werden", erklärt Dr. Stephan Fasshauer, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), anlässlich des Forums
Hörgeräte für lärmbelastete Arbeitsplätze / mehr Auswahl, mehr Inklusion ...
In Deutschland tragen knapp 1,2 Millionen Berufstätige ein Hörgerät. Bei der Arbeit in Lärmbereichen kann das kompliziert werden, denn das Gerät muss auch als Gehörschutz funktionieren. Dafür gibt es - oft teure - Komplettsysteme, die beides können. Aber inzwischen dürfen auch geeignete Kom
Tag der Arbeitssicherheit: Psychische Anforderungen bei der Arbeit gut gestalten ...
Störungen im Arbeitsablauf, hohe Arbeitsintensität oder ein schlechtes zwischenmenschliches Klima wirken sich negativ auf das Wohlbefinden von Beschäftigten aus und können auch die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit beeinträchtigen. Anlässlich des Tags der Arbeitssicherheit am 28. April
Weitere Mitteilungen von Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Julia Stemberger: "Ich frage meine Tochter nicht, wen ich lieben darf" ...
Als Lehrerin "Die Stein" (neue Folgen ab 19.9., ARD) lässt sich Schauspielerin Julia Stemberger (46) nicht auf der Nase herumtanzen. Auch privat offenbart die gebürtige Wienerin und Mutter einer elfjährigen Tochter Stärke. Fünf Jahre war sie Single und alleinerziehend, bevor sie s
TÜV NORD bietet als erster Dienstleister die technische Prüfung und Zertifizierung von Antriebsbatterien an ...
Essen/Saarbrücken: TÜV NORD führt ab sofort gemeinsam mit CETECOM die technische Prüfung und Zertifizierung von Antriebsbatterien durch. Nach dem Aufbau des ersten funktionierenden Systems zum Test von Lithium-Ionen-Batterien zu Beginn dieses Jahres hat TÜV NORD nun als erster Dienstleister ein
MEIERHOFER: Besserwisserei bei Glühbirnenverbot leert unsere Geldbeutel ...
BERLIN. Zur Erhöhung der Preise von Energiesparlampen erklärt der stellvertretende Vorsitzende des Umweltausschusses und zuständige FDP-Berichterstatter Horst MEIERHOFER: Das überflüssige Glühbirnenverbot hat eine teure Pointe. Kaum ist das Glühbirnenverbot in Kraft, erhöhen die Herstelle
3D Visualisierungsexperte steigert erneut seinen Umsatz im Vergleich zum Vorjahr ...
RTT ist im ersten Halbjahr 2011 mit 11% im Umsatzplus München, 01. September 2011 ? Die Realtime Technology AG (RTT) (Börsenkürzel: R1T) bestätigt mit der Veröffentlichung des Berichtes zum ersten Halbjahr 2011 ihre erfolgreiche Geschäftsentwicklung. Der Gesamtumsatz erhöhte sich gegenübe




