Nur der Gesetzesentwurf der Koalition zur Wahlrechtsreform ist verfassungsgemäß

Nur der Gesetzesentwurf der Koalition zur Wahlrechtsreform ist verfassungsgemäß

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Nur der Gesetzesentwurf der Koalition zur Wahlrechtsreform ist verfassungsgemäß



(pressrelations) - Negatives Stimmgewicht abschaffen, Überhangmandate beibehalten

Im Innenausschuss des Deutschen Bundestages wurden heute Sachverständige zur Reform des Wahlrechts angehört. Hierzu erklärt der der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Günter Krings:

"Die Anhörung hat gezeigt, dass der Gesetzesentwurf der Koalition eine verfassungskonforme Lösung des Problems des ?negativen Stimmgewichts? ergibt. Dem Koalitionsentwurf wurde von mehreren Sachverständigen bescheinigt, dass er sich konsequent auf die Lösung des Problems des ?negativen Stimmgewichts? konzentriert.

Gleichzeitig wurde deutlich, dass die Oppositionsfraktionen die vom Bundesverfassungsgericht aufgegebene Reform im Wahlrecht dazu missbrauchen, um ihr politisches Ziel der Abschaffung der Überhangmandate durchzusetzen. Damit haftet diesen Entwürfen der schale Beigeschmack an, dass mit ihnen weniger das Wahlrecht reformiert, als die Mandatsverteilung zu Gunsten bestimmter Parteien verändert würde.

So erfüllt der Entwurf der SPD nach Auffassung der Sachverständigendie vom Bundesverfassungsgericht gestellte Aufgabe der Beseitigung des ?negativen Stimmgewichts? nicht einmal im Ansatz: Mit ihrem Kampf gegen die Überhangmandate hat die SPD das Thema verfehlt. Bemerkenswert auch: So lange die SPD in der Vergangenheit von Überhangmandaten profitierte, hatte sie keine Probleme mit ihnen.

Die Bemühungen von Grünen und Linken um die Beseitigung des negativen Stimmengewichts gehen nach Einschätzung der Sachverständigen auf Kosten eines Mindestmaßes an föderaler und regionaler Fairness.

Unter dem Strich lässt sich sagen: Die Koalitionsfraktionen haben als einzige ihre Hausaufgaben gemacht und einen im Ansatz verfassungskonformen Entwurf zur Beseitigung des negativen Stimmgewichts vorgelegt. In Bezug auf die sogenannte Reststimmenverwertung werden die Koalitionsfraktionen noch Optimierungsmöglichkeiten prüfen. Die Sachverständigen haben hierfür verschiedene Möglichkeiten aufgezeigt. Die drei Oppositionsfraktionen sind eingeladen, sich an der Überarbeitung konstruktiv auf der Grundlage des Entwurfs von CDU/CSU und FDP zu beteiligen Der Entwurf der Koalitionsfraktionen respektiert das beim Wähler akzeptierte System der personalisierten Verhältniswahl und nimmt nur die zur Beseitigung des ?negativen Stimmgewichts? erforderlichen Änderungen vor. Der direkt gewählte Abgeordnete, der seinen Sitz aufgrund von Überhangmandaten bekommt, ist unmittelbar legitimiert. Weil ein Direktmandat die Verbundenheit des Abgeordneten mit der Bevölkerung seines Wahlkreises stärkt, muss auch die Möglichkeit von Überhangmandaten unbedingt beibehalten werden. Daher hat der von der SPD benannte Wahlforscher Prof. Dr. Puckelsheim unser geltendes Wahlsystem zu Recht als ?Spitzenprodukt deutscher politischer Kultur? bezeichnet. Gerade deshalb ist der minimalinvasive Eingriff in das bestehende Wahlrecht durch das Modell der Koalition den anderen entwürfen vorzuziehen."



Hintergrund:

Mit Urteil vom 30. Juli 2008 hatte das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber aufgegeben, den als "negatives Stimmgewicht" bezeichneten inversen Erfolgswert zu beseitigen. Ein solches liegt vor, wenn mehr Zweitstimmen für eine Partei zu weniger Mandaten derselben Partei führen oder umgekehrt weniger Zweitstimmen einer Partei bundesweit mehr Mandate einbringen.

Im Innenausschuss des Deutschen Bundestages hat heute eine Anhörung zu den Gesetzesentwürfen stattgefunden, die von der Koalition und den drei Oppositionsfraktionen eingebrachten worden sind.


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Datum: 05.09.2011 - 17:00 Uhr
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