FT: Kommentar zu Glücksspielgesetz

FT: Kommentar zu Glücksspielgesetz

ID: 480033
(ots) - Wer glaubt, er könne im Internetzeitalter
Wetten privater Anbieter verbieten, ist weltfremd. Zocker finden
heute mit zwei Mausklicks die entsprechenden Seiten. Diese
Wettbuden im Netz lassen sich durch ein nationales Verbot nicht
beseitigen - wohl aber durch Lizenzen regulieren und für die
Spieler rechtssicherer machen. Das hat Schleswig-Holstein erkannt
und sich von der heuchlerischen Begründung verabschiedet, allein
mit dem Staatsmonopol lasse sich die Spielsucht eindämmen. Dass
ein vom Staat organisiertes und beworbenes Glücksspiel weniger
abhängig macht als das von bwin, Fluxx & Co., war immer eine Mär.
Damit wollten sich die staatlichen Lottogesellschaften nur die
Konkurrenz vom Hals halten und ihre Pfründe sichern. Geschadet
hat das nicht zuletzt dem Fiskus. Dem gingen durch die
Abwanderung der Zocker auf illegale ausländische Wettbüros
Millionen an Spielabgaben durch die Lappen. Dass die Koalition im
Norden sich mit ihrem Glücksspiel-Alleingang finanzielle
Vorteile durch die Ansiedlung von Wettanbietern verspricht, ist
nicht verwerflich. Ein "Las Vegas an der Förde" wird es nicht
geben. Die 15 übrigen Ministerpräsidenten werden eher früher als
später ein Wendemanöver einleiten, um am erhofften Geldsegen zu
partizipieren. Der Finanzminister in Kiel sollte sich also nicht zu
früh freuen.



Pressekontakt:
Flensburger Tageblatt
Stephan Richter
Telefon: 0461 808-1060
redaktion@shz.de



Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Lausitzer Rundschau: Bayern-SPD will Münchens OB Ude zum Spitzenkandidaten machen / Da ist Musike drin LVZ: SPD-Europapolitiker Schulz lobt Merkels Euro-Kurs und hält Vizekanzler Rösler
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 14.09.2011 - 22:11 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 480033
Anzahl Zeichen: 1685

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Flensburg



Kategorie:

Innenpolitik



Diese Pressemitteilung wurde bisher 183 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"FT: Kommentar zu Glücksspielgesetz"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Flensburger Tageblatt (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

FT: Kommentar zu Seehofer/Integration ...

CSU-Chef Seehofer fühlt sich durch einen aus dem Zusammenhang gerissenen Satz aus der Rede von Bundespräsident Wulff zur Forderung nach einem Zuwanderungsstopp für Türken und Araber veranlasst. Hätte Seehofer die Ankündigung des Bundespräsid ...

FT: Kommentar zu Anschlag in Afghanistan ...

Es wohl kein Zufall, dass die islamischen Extremisten ausgerechnet den Jahrestag des Beginns der westlichen Intervention am Hindukusch wählten, um einen ihrer feigen Anschläge auf die Bundeswehr zu verüben. Wer auf offenem Feld keine Chance hat ...

FT: Einmaliges deutsch-deutsches Medienprojekt ...

Flensburg/Schwerin. Mit einem besonderen Medienprojekt begleiten die Zeitungen des Schleswig-Holsteinischen Zeitungsverlages sh:z ("Flensburger Tageblatt") und des Zeitungsverlages Schwerin ZVS ("Schweriner Volkszeitung") den 2 ...

Alle Meldungen von Flensburger Tageblatt


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z