FT: Kommentar zu Glücksspielgesetz

FT: Kommentar zu Glücksspielgesetz

ID: 480033
(ots) - Wer glaubt, er könne im Internetzeitalter
Wetten privater Anbieter verbieten, ist weltfremd. Zocker finden
heute mit zwei Mausklicks die entsprechenden Seiten. Diese
Wettbuden im Netz lassen sich durch ein nationales Verbot nicht
beseitigen - wohl aber durch Lizenzen regulieren und für die
Spieler rechtssicherer machen. Das hat Schleswig-Holstein erkannt
und sich von der heuchlerischen Begründung verabschiedet, allein
mit dem Staatsmonopol lasse sich die Spielsucht eindämmen. Dass
ein vom Staat organisiertes und beworbenes Glücksspiel weniger
abhängig macht als das von bwin, Fluxx & Co., war immer eine Mär.
Damit wollten sich die staatlichen Lottogesellschaften nur die
Konkurrenz vom Hals halten und ihre Pfründe sichern. Geschadet
hat das nicht zuletzt dem Fiskus. Dem gingen durch die
Abwanderung der Zocker auf illegale ausländische Wettbüros
Millionen an Spielabgaben durch die Lappen. Dass die Koalition im
Norden sich mit ihrem Glücksspiel-Alleingang finanzielle
Vorteile durch die Ansiedlung von Wettanbietern verspricht, ist
nicht verwerflich. Ein "Las Vegas an der Förde" wird es nicht
geben. Die 15 übrigen Ministerpräsidenten werden eher früher als
später ein Wendemanöver einleiten, um am erhofften Geldsegen zu
partizipieren. Der Finanzminister in Kiel sollte sich also nicht zu
früh freuen.



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Flensburger Tageblatt
Stephan Richter
Telefon: 0461 808-1060
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Datum: 14.09.2011 - 22:11 Uhr
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