Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umsetzen

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Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umsetzen



(pressrelations) - "Einige Justizminister sehen sich mehr dem Stammtisch verpflichtet, als den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Das Gericht hat eindeutige und detaillierte Vorgaben für die Reform der Sicherungsverwahrung gemacht. Die Justizminister müssen nur noch ihre Umsetzung beschließen. Die hartnäckige Ignoranz einiger Landesminister, das Urteil umzusetzen, beschädigt den Rechtsstaat", erklärt Wolfgang Ne?kovic, Justiziar der Fraktion Die LINKE und Bundesrichter a.D., anlässlich der heutigen Sonderkonferenz der Justizminister zur Neuordnung der Sicherungsverwahrung. Ne?kovic weiter:

"Trotz der detaillierten Reformvorgaben sind viele der Justizminister weiterhin störrisch, die Sicherungsverwahrung verfassungskonform auszugestalten. Deshalb ist es dringend geboten, die Ausarbeitung des neuen Gesetzes in die Hände einer überparteilichen Expertenkommission zu legen. Kriminologen, Psychiater, Vollzugspraktiker sowie Richter und Staatsanwälte wären geeignet, die Sicherungsverwahrung auf eine fachlich und praktisch fundierte Grundlage zu stellen. Nur so kann eine verfassungskonforme, gerichtsfeste Ausgestaltung der Sicherungsverwahrung garantiert werden."


F.d.R. Beate Figgener
Pressesprecher
Fraktion DIE LINKE. im Bundestag
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Telefon +4930/227-52800
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Datum: 22.09.2011 - 14:30 Uhr
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