Eine Visapolitik für Deutschlands Zukunft
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Eine Visapolitik für Deutschlands Zukunft
Der Auswärtige Ausschuss des Deutschen Bundestages veranstaltet heute eine öffentliche Anhörung zum Thema "Praxis der Visumerteilung durch die Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland". Dazu erklärt der außenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Philipp Mißfelder:
"Unsere Visapolitik muss sich daran orientieren, dass Deutschlands materieller Wohlstand und kultureller Reichtum auf Offenheit und Austausch beruhen. Das gemeinsame Ziel von CDU/CSU- und FDP-Bundestagsfraktion ist es, die richtige Balance zwischen Sicherheit und Offenheit in der Visapolitik zu finden.
Darum müssen wir eingehend prüfen, in welchen Ländern wir wirklich noch eine Visumspflicht benötigen. Langfristig wollen wir die Visafreiheit für Menschen aus Russland und aus den Ländern Osteuropas, die noch nicht dem Schengen-Raum angehören.
Wo die Prozeduren der Visavergabe noch immer nötig sind, müssen unsere Auslandsvertretungen eine Willkommenskultur zum Ausdruck bringen. Die deutsche Visapraxis muss auch Wirtschaftsförderungspraxis sein.
Denn die Visapolitik muss weitere wichtige Ziele mit dem Ziel der Sicherheit in eine stimmige Balance bringen. Sie ist auch ein Instrument, mit dem wir gezielt zivilgesellschaftlichen und wissenschaftlichen Austausch fördern, Fachkräftebedarf decken und Investoren und Geschäftspartner anziehen wollen.
Durch Maßnahmen wie die Einrichtung der Visa-Warndatei stellen wir sicher, dass unserem Sicherheitsbedürfnis Genüge getan wird. Die Expertenanhörung des Auswärtigen Ausschusses richtet nun die Aufmerksamkeit auf die gesellschafts- und wirtschaftspolitischen Ziele der Visapolitik."
Hintergrund:
Für längerfristige Aufenthalte und Aufenthalte, die zu einer Erwerbstätigkeit berechtigen, wird ein nationales Visum (D-Visum) benötigt. Für kurzfristige Aufenthalte, das heißt für Aufenthalte im Schengen-Gebiet von höchstens 90 Tagen je Sechsmonatszeitraum, werden Schengen-Visa vergeben.
Nur die Vergabe von D-Visa wird durch nationale Gesetze geregelt, hier kann Deutschland mit Regelungen zur Visavergabe gestalten und so vor allem gesellschaftliche und wirtschaftliche Interessen verfolgen. Für Schengen-Visa dagegen ist die Vergabe europarechtlich einheitlich geregelt, Rechtsgrundlage bildet der seit 2010 geltende Visakodex. Bis auf bestimmte Ausnahmen, wie z.B. Regelungen für Inhaber von Diplomatenpässen oder ziviles Flugpersonal bleibt den einzelnen Staaten kein Handlungsspielraum. Entscheidend ist hier die Praxis.
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf für die Einrichtung einer Visa-Warndatei vorgelegt.
Das Erwerbspersonenpotenzial in Deutschland wird bis zum Jahr 2050 ohne Zuwanderung und bei konstanter Erwerbsquote von heute knapp 45 Millionen Personen auf knapp 27 Millionen Personen sinken (Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Perspektive 2025:Fachkräfte für Deutschland, S. 7 http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Sonstiges/Perspektive-2025.pdf). Daher ist die Zuwanderung von qualifizierten Fachkräften auch ein Sicherungsweg im Fachkräftesicherungskonzept der Bundesregierung.
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
fraktion@cducsu.de
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Datum: 28.09.2011 - 15:00 Uhr
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