Kindergeld wird im Bundesfreiwilligendienst rückwirkend gezahlt
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Kindergeld wird im Bundesfreiwilligendienst rückwirkend gezahlt
Gleichstellung mit FSJ und FÖJ gelungen
Der Finanz- und der Familienausschuss des Bundestages haben am Mittwoch beschlossen, dass für alle Jugendlichen unter 25 Jahren, die einen Bundesfreiwilligendienst ableisten, rückwirkend und zukünftig Kindergeld gezahlt wird. Dazu erklären die jugendpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dorothee Bär, und der zuständige Berichterstatter, Markus Grübel:
"Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat Wort gehalten: Zusammen mit der FDP hat sie dafür gesorgt, dass für Jugendliche, die einen Bundesfreiwilligendienst leisten, bis zum Alter von 25 Jahren Kindergeld gewährt wird. Die Jugendpolitiker beider Fraktionen hatten sich von Beginn an für diese Regelung eingesetzt.
Mit dieser Änderung, die heute vom federführenden Finanzausschuss und dem Familienausschuss beschlossen wurde und der noch in dieser Sitzungswoche vom Plenum verabschiedet wird, erfolgt die Gleichstellung mit dem Freiwilligen Sozialen Jahr und dem Freiwilligen Ökologischen Jahr. Dort wird seit jeher Kindergeld gezahlt wird.
Die Regelung gibt Rechtssicherheit und wird zu einem weiteren Anstieg der Bewerber im Bundesfreiwilligendienst führen, der schon jetzt ein Erfolgsmodell ist. Von Skeptikern und manchen Verbänden anfangs in Zweifel gezogen, zeigt sich nun, dass der neue Dienst neben den bereits bewährten Jungendfreiwilligendiensten gut angenommen wird."
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
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Datum: 26.10.2011 - 12:30 Uhr
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