Neue Qualität im Kinderschutz
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Neue Qualität im Kinderschutz
Angebote für frühe Hilfen auf- und ausbauen
Der Deutsche Bundestag beschließt am Donnerstag das Bundeskinderschutzgesetz. Dazu erklären die jugendpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dorothee Bär, und die zuständige Berichterstatterin Michaela Noll:
"Mit dem Bundeskinderschutzgesetz erreichen wir eine neue Qualität im Kinderschutz. Denn wir setzen nicht nur auf Intervention, sondern gleichermaßen auf Prävention. Mit dem Gesetz stellen wir sicher, dass bundesweit Angebote für frühe Hilfen auf- und ausgebaut werden. Alle wichtigen Akteure im Kinderschutz - angefangen bei den Eltern über den Kinderarzt oder die Hebamme bis hin zum Jugendamt oder Familiengericht - werden in einem Netzwerk zum präventiven Schutz von Kindern zusammenwirken. Damit schaffen wir niedrigschwellige Hilfsangebote für Eltern vor und nach der Geburt sowie in den ersten Lebensjahren des Kindes. Wir wollen junge Eltern ermutigen, sich in dieser für die Kindesentwicklung so zentralen Phase unterstützen zu lassen. Denn starke Eltern sind die beste Garantie für gesunde und glückliche Kinder.
Das Bundeskinderschutzgesetz ist ein gelungenes Gesetz. Dies wurde auch in der öffentlichen Anhörung am 26. September eindeutig bestätigt. Es ist das Ergebnis eines intensiven Austausches mit Fachleuten aus der Praxis und Wissenschaft, aus den Ländern, Kommunen und Verbänden. Auf vereinzelte Kritikpunkte haben wir reagiert, indem wir noch Änderungen an dem Gesetzentwurf vorgenommen haben. Unter anderem wollen wir, dass die neuen Regelungen bis 2015 evaluiert werden. Dann können wir an den Stellen zügig nachbessern, an denen es gegebenenfalls notwendig ist."
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Datum: 27.10.2011 - 11:45 Uhr
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