Neues TKG bringt Breitbandnetze und Verbraucherschutz voran
ID: 508484
Neues TKG bringt Breitbandnetze und Verbraucherschutz voran
Flächendeckend 50MBit/s-Anschlüsse bis 2018 reaslistisch
Am heutigen Donnerstag wurde das Telekommunikationsgesetz (TKG) im Deutschen Bundestag verabschiedet. Dazu erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Wirtschaft und Technologie der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Joachim Pfeiffer, sowie die zuständigen Berichterstatter Andreas Lämmel und Georg Nüßlein:
"Es ist geschafft. Das neue TKG ist beschlossen. Gegenüber dem Kabinettsbeschluss enthält es zahlreiche neue Regelungen, die die Rahmenbedingungen für Investitionen in Breitbandnetze verbessern: Investitionswillige Unternehmen dürfen nun von der Bundesnetzagentur Auskunft über die zu erwartenden regulatorischen Rahmenbedingungen beim Auf- und Ausbau von Breitbandnetzen verlangen. Desweiteren können für den Ausbau Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen, Eisenbahntrassen oder andere geeignete Infrastrukturen genutzt werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, neue Verlegungstechniken wie das sogenannte "Micro-Trenching" zu verwenden ? abweichend von den geltenden Allgemeinen Technischen Bestimmungen. Micro-Trenching ist ein minimalinvasives Verlegeverfahren für Leitungen, bei dem gefräst, nicht gegraben wird.
Diese neuen Regelungen werden dazu beitragen, unser ehrgeiziges Ziel zu realisieren, bereits 2015, spätestens aber 2018, flächendeckend Breitbandanschlüsse mit einer Bandbreite von 50 MBit/s zu haben. Wir sind auf dem besten Weg zu diesem Ziel: Waren Anfang 2009 nur 5-10 Prozent der Haushalte mit 50 MBit/s-Anschlüssen versorgt, so sind es seit Mitte 2011 bereits über 40 Prozent. Unser Motto lautet dementsprechend: Breitband für alle, und zwar schnell!
Aber auch die Verbesserung des Verbraucherschutzes haben wir bei den Beratungen mit unserem Koalitionspartner nicht aus den Augen verloren: Gegenüber dem Kabinettsbeschluss konnten wir auch hier zahlreiche weitere Regelungen zum Wohle des Endverbrauchers erfolgreich verhandeln: Es wurde etwa die Möglichkeit geschaffen, die Transparenz der Rechnungstellung ? abhängig vom Wunsch des Verbrauchers ? weiter zu erhöhen. Bei unerbetenen Werbeanrufen darf nun die Rufnummer nicht mehr unterdrückt werden. Beim Reizthema Call-by-Call wird es nun eine Preisansage geben, und Mobilfunknetzbetreiber müssen auf Wunsch des Kunden einen Kostenairbag einbauen. Wir sind sicher, dass wir mit diesen Verbesserungen auf die Zustimmung der Verbraucher treffen werden."
Hintergrund:
Aufgrund der Änderung des europäischen Rechtsrahmens für die elektronische Kommunikation (Änderungsrichtlinien "Better Regulation" und "Citizens Rights") Ende 2009 muss das TKG novelliert werden. Schwerpunkte der Novelle sind die weitere Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen in Breitbandnetze für den Wettbewerb sowie die Verbesserung des Verbraucher- und Datenschutzes. Zusätzlich werden Lösungen für einzelne, im Zuge der Anwendung des TKG aufgedeckte nationale Problemstellungen vorgeschlagen (z.B. Einführung kostenfreier Warteschleifen, unterbrechungsfreier Anbieterwechsel). Das Bundeskabinett hatte das TKG im März dieses Jahres verabschiedet.
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Datum: 27.10.2011 - 14:00 Uhr
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