Pakleppa appelliert an Vermittlungsausschuss: Energetische Gebäudesanierung endlich steuerlich fördern!
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Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden wird ein signifikanter Beitrag
zur Erreichung der ambitionierten energie- und klimapolitischen Ziele
von Bund und Ländern erreicht, da das größte Einsparpotential im
Gebäudebestand liegt. Darüber hinaus wird ein erheblich größeres
Potential an privaten Investitionen generiert, als dies allein durch
die KfW-Förderung möglich ist. Nur mit diesen privaten Investitionen
kann das Sanierungstempo signifikant erhöht werden." Der
Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes,
Felix Pakleppa, hatte in einem Schreiben an die Mitglieder des
Vermittlungsausschusses appelliert, doch endlich den Weg für eine
steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung frei zu
machen.
"Denn," so Pakleppas Begründung, "derart getätigte
Bauinvestitionen schaffen Arbeitsplätze im regional ansässigen
mittelständischen Bau- und Ausbaugewerbe, wodurch zusätzliche
Steuereinnahmen und höhere Sozialabgaben generiert werden." Darüber
hinaus forderte das deutsche Baugewerbe, Änderungen an dem vom
Bundestag am 30. Juni 2011 beschlossenen Gesetz vorzunehmen. Dazu
gehört für den Verband, der die Interessen von rund 35.000
mittelständischen Bauunternehmen vertritt, die steuerliche
Absetzbarkeit von Einzelmaßnahmen, das Abrücken vom geforderten
KfW-Standard 85, die Einbeziehung des Ersatzneubaus sowie von
Gebäuden bis zum Baujahr 2001 in die Förderung.
Der KfW-Standard 85 stellt, so die Auffassung des deutschen
Baugewerbes, eine Überforderung der sanierungswilligen Eigentümer
dar, liegt er doch über dem derzeit geltenden Neubaustandard. Hier
gilt es, das Vermittlungsverfahren als Chance zu nutzen, um
entsprechende Anpassungen vorzunehmen. Das gilt auch für
Einzelmaßnahmen, sie müssen zukünftig einzeln absetzbar sein. "Der
Hauseigentümer soll selbst entscheiden, in welcher zeitlichen
Reihenfolge er welche Sanierungsmaßnahmen durchführt oder ob er
einmalig vollständig saniert." So der ZDB-Hauptgeschäftsführer. Die
neuen steuerlichen Regelungen sollten auch für den Ersatzneubau
gelten. "Denn viele Wohnungen entsprechen vom Grundriss und vom
Schallschutz her in keiner Weise den heutigen Anforderungen, so dass
eine energetische Gebäudesanierung für den Investor nicht rentabel
sein kann," erläuterte Pakleppa die Situation. Bestandsersatz sollte
daher als eine Variante der Sanierung und Modernisierung nicht nur
durch das CO2-Gebäudesanierungsprogramm der KfW, sondern auch
steuerlich gefördert werden.
Pressekontakt:
Dr. Ilona K. Klein
Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Zentralverband Deutsches Baugewerbe
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Datum: 08.11.2011 - 12:11 Uhr
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