Anhörung belegt Umsetzbarkeit der Finanztransaktionssteuer
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Anhörung belegt Umsetzbarkeit der Finanztransaktionssteuer
Zu der heutigen Anhörung des Finanzausschusses zur Finanztransaktionssteuer erklären der stellvertretende Vorsitzende der SPDBundestagsfraktion Joachim Poß und der zuständige Berichterstatter Carsten Sieling:
Die heutige Anhörung hat ein klares Ergebnis:
Die Finanztransaktionssteuer ist ein überzeugendes und praktisch umsetzbares Instrument. Der Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission bietet dafür eine gute Grundlage. Die Koalitionsfraktionen haben erneut einen zerstrittenen Eindruck hinterlassen. Vor allem die FDP verharrt in einer dogmatischen Ablehnung. Die CDU hat mit ihren Fragen gebetsmühlenartig alte Vorbehalte gegen die Finanztransaktionssteuer wiederholt und fiel damit Bundeskanzlerin Merkel und Bundesfinanzminister Schäuble in den Rücken.
Es wurde eindrucksvoll bestätigt, dass die SPD mit ihrem Konzept der möglichst breiten Bemessungsgrundlage und niedrigen Steuersätzen richtig liegt. Zahlreiche Sachverständige aus Wissenschaft und Finanzwelt haben erneut den großen Nutzen einer Finanztransaktionssteuer herausgestellt: Durch ihre Erhebung kann der Finanzsektor zu einem höheren und seiner wirtschaftlichen Bedeutung angemesseneren Finanzierungsbeitrag für das Gemeinwesen herangezogen werden. Außerdem sind mit der Finanztransaktionssteuer positive Lenkungseffekte verbunden. Da sie vor allem Transaktionen trifft, bei denen mit hoher Frequenz Finanzprodukte gekauft und verkauft werden, trägt sie zu einer Verminderung der exzessiven Handelsvolumina und zur Entschleunigung der Finanzmärkte bei. Sie dämmt damit volkswirtschaftlich unnütze Spekulationen ein und erhöht so die Finanzmarktstabilität. In der Anhörung wurden nicht zuletzt wesentliche Kritikpunkte der Gegner einer Finanztransaktionssteuer widerlegt.
Die Einführung einer Finanztransaktionssteuer führt entgegen aller schrillen Warnungen zu keinen spürbaren Wachstumseinbußen. Durch den sehr geringen Steuersatz werden die Transaktionen von Unternehmen und Konsumenten nicht nennenswert belastet.
Es wurde deutlich, dass auch bei einer auf die Europäische Union oder die Eurozone beschränkten Einführung einer Finanztransaktionssteuer Steuerumgehungen durch die Verlagerung von Transaktionen wirksam begrenzt werden können. Dies kann durch das im Richtlinienvorschlag vorgesehene Sitzlandprinzip erreicht werden, nach dem die Steuerpflicht nicht vom Ort der Transaktionsdurchführung, sondern vom Herkunftsort der Transaktionsparteien abhängt. Danach wird jede Transaktion besteuert, bei der entweder der Käufer oder der Verkäufer aus dem Geltungsbereich der Finanztransaktionssteuer kommen. Rechtliche Zweifel an der Zulässigkeit dieser Regelung erwiesen sich als nicht stichhaltig.
Auch der von der Bankenlobby erhobene Einwand, dass es bei Finanzprodukten, die mehrere Handelsstufen durchlaufen, zu unvertretbaren Mehrfachbelastungen komme, blieb nicht unwidersprochen. Experten aus der Finanzbranche äußerten die Erwartung, dass solche Kaskadeneffekte durch eine Verkürzung der Vertriebswege weitgehend vermieden werden könnten.
Der Richtlinienentwurf wirft hinsichtlich der geplanten Ausnahmen, der Bemessungsgrundlage für die Besteuerung von Derivaten und des gespaltenen Steuersatzes noch wichtige Fragen auf. Das von der Europäischen Kommission vorgelegte Regelwerk ist aber zweifellos ein guter Ausgangspunkt für die anstehenden Beratungen für die Einführung einer Finanztransaktionssteuer. Die SPD wird diesen Prozess auch weiterhin konstruktiv begleiten.
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Datum: 30.11.2011 - 16:30 Uhr
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