Auch Selbstständige ausreichend gegen Altersarmut sichern
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Auch Selbstständige ausreichend gegen Altersarmut sichern
Pflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung für einführen
Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Ursula von der Leyen, hat angekündigt, dass sie eine soziale Absicherung von Selbstständigen in der gesetzlichen Rentenversicherung vorantreiben will. Hierzu erklärt der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Weiß:
"Auch Selbstständige brauchen einen wirksamen Schutz vor Altersarmut. Hier gibt es eine große Absicherungslücke, insbesondere bei den rund 2,5 Millionen Solo-Selbstständigen. Erforderlich ist für diesen Personenkreis eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung, die solange greift, bis Ansprüche auf eine grundsichernde Altersrente bestehen. Der Versicherte sollte frei wählen können, wie er dann die darüber hinausgehende Absicherung gestaltet. Nicht erforderlich ist eine Versicherungspflicht für solche Selbstständigen, insbesondere Freiberufler, die in berufsständischen Versorgungswerken integriert sind.
Mit einer verbindlichen Regelung würde dieser Kreis der Selbstständigen in vergleichbarer Weise wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verpflichtet, Vorsorge gegen Armut im Alter zu treffen. Auch selbstständige Handwerker unterliegen bereits heute einer Versicherungspflicht, die greift, bis eine ausreichende Alterssicherung besteht. Altersarmut ist nicht nur ein persönliches Schicksal. Sie hat auch Auswirkungen auf künftige Generationen. Diese werden für die Leistungen zur Grundsicherung im Alter für Personen ohne ausreichende Vorsorge aufkommen müssen."
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Datum: 01.12.2011 - 15:15 Uhr
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