Polizeiliche Praxis bei Demonstrationen gehört auf den Prüfstand
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Polizeiliche Praxis bei Demonstrationen gehört auf den Prüfstand
"Das Urteil ruft erneut in Erinnerung, wie willkürlich die Polizei rund um den G8-Gipfel in Heiligendamm gegen Grundrechte verstieß. Bis zum Ende des Gipfels wurden nach offizieller Statistik 1.057 Personen in die Gefangenensammelstellen eingeliefert. Für ihre Ingewahrsamnahmen wurden die abstrusesten Vorwürfe erfunden", so Andrej Hunko zum Urteil des Europäischen Menschengerichtshof, das Deutschland wegen des Verstoßes gegen das Freiheitsrecht und die Versammlungsfreiheit der Europäischen Menschenrechtskonvention verurteilt hat. Hunko, Bundestagsabgeordneter und Mitglied der parlamentarischen Versammlung des Europarats für die Fraktion DIE LINKE, weiter:
"Hundertfach wurde die Versammlungsfreiheit und Meinungsfreiheit mit Füßen getreten. Jetzt bekommen immerhin jene Aktivisten Recht, die sich damals gegen die unrechtmäßigen Freiheitsentziehungen gewehrt haben.
Dagegen wurden die von der damaligen Sonderbehörde "BAO Kavala" gegenüber den Medien vorgetragenen gezielten Falschinformationen nie zurückgenommen. Selbst nachdem mehrere journalistische Recherchen die polizeiliche Öffentlichkeitsarbeit als tendenziös entlarvten, folgten keine Konsequenzen."
F.d.R. Beate Figgener
Pressesprecher
Fraktion DIE LINKE. im Bundestag
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Telefax +4930/227-56801
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Datum: 01.12.2011 - 15:15 Uhr
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