KOBER: Röslers Einsatz gegen die Todesstrafe erfolgreich (12.12.2011)

KOBER: Röslers Einsatz gegen die Todesstrafe erfolgreich (12.12.2011)

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KOBER: Röslers Einsatz gegen die Todesstrafe erfolgreich (12.12.2011



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BERLIN. Zur neuen Ausfuhrgenehmigungspflicht, derzufolge ein Export von Thiopental aus der EU künftig nur noch mit einer Sondergenehmigung möglich sein wird, erklärt der Menschenrechtsexperte der FDP-Bundestagsfraktion Pascal KOBER:

Das Engagement der FDP, allen voran Philipp Röslers, gegen die Ausfuhr von Substanzen zur Vollstreckung der Todesstrafe in den USA hat nun Früchte getragen. Schon als Gesundheitsminister hatte er erfolgreich an deutsche Pharmakonzerne appelliert, das Mittel Thiopental nicht an die USA zu liefern. Die ab Freitag gültige Genehmigungspflicht für die Lieferung dieser und ähnlicher Substanzen an Staaten außerhalb der Europäischen Union wird Hinrichtungen in den USA nun weiter erschweren. Wegen mangelndem Thiopental wurde dort schon mehrfach die Vollstreckung von Todesurteilen verschoben. In letzter Zeit hatten US-Behörden versucht, das Mittel in Europa zu beschaffen, da der einzige in Amerika ansässige Hersteller sich weigert, sein Produkt weiterhin für Hinrichtungen zur Verfügung zu stellen.

Für die FDP ist die weltweite Ächtung und Abschaffung der Todesstrafe ein zentrales Anliegen unserer Menschenrechtspolitik. Hier werden wir weiter aktiv bleiben, denn die Vollstreckung der Todesstrafe ist in den USA glücklicherweise rückläufig. Dies belegt nicht zuletzt das Anfang Dezember von Gouverneur John Kitzhaber verkündete Moratorium, wonach im Bundesstaat Oregon während seiner Amtszeit kein Todesurteil mehr vollstreckt werden soll. Schon im März hatte Pat Quinn, Gouverneur von Illinois, die Todesstrafe in seinem Bundesstaat abgeschafft. Wir hoffen, dass weitere Staaten diesem Beispiel folgen.

Es ist zu bedauern, dass im Jahr 2011 in den USA 43 Menschen hingerichtet wurden. Die Todesstrafe ist unter keinen Umständen mit den Menschenrechten vereinbar. Nicht nur verletzt sie in eklatanter Weise das Recht auf Leben. Sie hat auch keine abschreckende Wirkung bei der Kriminalitätsbekämpfung und kann im Falle von Fehlurteilen niemals rückgängig gemacht werden.




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