Bespitzelungsermutigung statt wirksamer Schutz von Arbeitnehmerdaten
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Bespitzelungsermutigung statt wirksamer Schutz von Arbeitnehmerdaten
Was sich die Regierungskoalition in der Internet-Enquete geleistet hat, ist ein starkes Stueck. Die Beratung und Abstimmung war gepraegt von wenig Sensibilitaet fuer den Schutz von Arbeitnehmerdaten. Den Vertretern der unionsgefuehrten Bundesregierung mangelt es offensichtlich an ausreichender parlamentarischer Selbstaendigkeit und Arbeitnehmerorientierung.
Anders ist es nicht zu erklaeren, dass sie sich sowohl einer kritischen Auseinandersetzung zum Thema Arbeitnehmerdatenschutz als auch einer adaequaten Positionierung der Enquete-Kommission entzogen haben. Lediglich ein von der Koalition benannter Sachverstaendiger und die Oppositionsfraktionen und die von ihnen benannten Sachverstaendigen haben ueberzeugende konzeptionelle Vorstellungen als Antwort auf die Datenschutzskandale bei Bahn, Telekom und Lidl vorgelegt.
Trotz vielfacher Aufforderung und draengendem Handlungsbedarf rueckte die Koalition keinen Schritt vom vorgelegten Gesetzentwurf ab, der Arbeitgebern mehr Kontrollpotenzial gibt statt Arbeitnehmer zu schuetzen - der aber zwischenzeitlich auch auf Eis liegt, da sich die Koalitionsfraktionen offensichtlich auch hier nicht einigen koennen und weitere Verschlechterungen zu erwarten sind. In den Sitzungen der Projektgruppe war die Koalition nicht einmal bereit, ueber das Thema ausfuehrlich zu diskutieren.
Damit soll es offensichtlich weitgehend beim Entwurf eines Bespitzelungsermutigungsgesetz bleiben, ohne dass der Sachverstand der Enquete-Kommission fuer erforderliche Korrekturen genutzt wird. Wir verurteilen den vorgelegten Gesetzentwurf scharf:
- Es wird kein eigenstaendiges Arbeitnehmerdatenschutzgesetz geben, das Uebersicht ueber die geltenden Regelungen schafft.
- Es soll keinen Immunitaetsschutz vom und keine besseren Mitbestimmungsrechte fuer Betriebsraete geben.
- Die Position des betrieblichen Datenschutzbeauftragten wird nicht gestaerkt.
- Es soll kein Klagerecht von Verbaenden gegen Datenschutzverstoesse geben.
- Betriebsvereinbarungen geltendes Recht unterlaufen koennen und die Persoenlichkeitsrechte Jetons auf den Spieltischen betrieblicher Verhandlungen werden.
- Selbstgestrickte Missbrauchsaeusserungen Bespitzelungen in einer Dimension erlauben, wie sie nicht einmal den Strafverfolgungsbehoerden zustehen
- Der Einwilligung zur Datenerhebung keine Grenze gesetzt werden, obwohl Arbeitnehmer im Wirtschaftsgeschehen dem Arbeitgeber als die Schwaecheren gegenueber stehen.
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Datum: 13.12.2011 - 11:00 Uhr
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