Lärmschutz an Schienenwegen verbessern

Lärmschutz an Schienenwegen verbessern

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Lärmschutz an Schienenwegen verbessern



(pressrelations) -
Schienenbonus nicht mehr sachgerecht

Insbesondere das gestiegene Schienengüterverkehrsaufkommen führt zu einer erheblichen Lärm-Mehrbelastung für Anwohner an Bahnstrecken. In einer Anhörung diskutieren heute Experten und Parlamentarier im Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung über Möglichkeiten, den Lärmschutz zu verbessern. Dazu erklären der verkehrspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dirk Fischer, sowie die zuständige Berichterstatterin, Daniela Ludwig:

"Der Güterverkehr auf der Schiene ist in den vergangenen Jahren erfreulicherweise stark gestiegen. Prognosen zeigen, dass diese Entwicklung weiter anhält. Das bedeutet für viele Anwohner: mehr Verkehrslärm. Daher müssen wir dringend für den Lärmschutz neue Weichen stellen.

Für neu zu planende Schienenwege sollen strengere Lärmschutzanforderungen gelten als bislang. Das muss zeitgleich auch für neue freiwillige Lärmsanierungsmaßnahmen gelten.

Die Abschaffung des Schienenbonus trifft auf uneingeschränkte Befürwortung der Experten: Die Sachverständigen haben in der heutigen Sitzung ausführlich dargelegt, dass der Schienenbonus weder zeitgemäß noch sachgerecht ist. Daher wollen die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und FDP die notwendigen gesetzlichen Maßnahmen treffen, um den Schienenbonus abzuschaffen. So wie es im Koalitionsvertrag vereinbart wurde.

Im Vordergrund steht die Lärmreduzierung an der Quelle. Dies wird z.B. mit dem zwischen dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und der Deutschen Bahn AG vereinbarten System über lärmabhängige Trassenpreise erreicht. Dies tritt Ende 2012 in Kraft. Damit wird ein Anreiz für die Umrüstung zu Güterwagen mit leisen Bremsen geschaffen. Zusätzlich soll dies durch ein Förderprogramm bis 2020 aus Lärmsanierungsmitteln unterstützt werden.

Das Pilot- und Innovationsprogramm des Bundes "Leiser Güterverkehr" ist für uns ein weiterer wichtiger Pfeiler des Lärmschutzkonzeptes des Bundes."



Hintergrund:

Mit ihrem Nationalen Verkehrslärmschutzpaket II strebt die Bundesregierung an, die Lärmbelastung durch den Schienenverkehr bis 2020 um 50 Prozent zu reduzieren. Für Lärmsanierungsmaßnahmen an Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes stehen jährlich 100 Millionen Euro Haushaltsmittel zur Verfügung. Der Schienenbonus ist ein Korrekturwert, bei dem 5 db(A) vom gemessenen Schallpegel abgezogen werden. So ist es bisher in der 16. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmisionsschutzgesetzes geregelt.

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Datum: 14.12.2011 - 17:00 Uhr
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