Kabinettsbeschluss bringt keine Fortschritte fuer ein transparentes OePNV-Recht
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Kabinettsbeschluss bringt keine Fortschritte fuer ein transparentes OePNV-Recht
Die heutige Kabinettssitzung hat keine Fortschritte in Richtung eines transparenten und praktikablen Rechtsrahmens fuer den Oeffentlichen Personennahverkehr gebracht. Lange drei Monate hat das Bundesverkehrsministerium gebraucht, um sich mit der Stellungnahme des Bundesrates vom 23. September zur Novelle des Personenbefoerderungsgesetzes auseinanderzusetzen. Das Ergebnis ist denkbar duerftig. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung vom Sommer 2011 geht am 19. Januar 2012 trotz massiver Bedenken der Laender weitgehend unveraendert in die parlamentarische Beratung.
Die Regierung haelt an der unkonditionierten Liberalisierung des Buslinienfernverkehrs fest. Den Beschluss des Bundesrates zu Fahrgastrechten, kundenfreundlichen Fahrplanauskuenften und Ticketvertrieb sowie Barrierefreiheit greift sie nicht auf. Auch wir wollen eine Marktoeffnung fuer Linienbusse im Fernverkehr, aber unter vernuenftigen Bedingungen und nicht auf Kosten oeffentlich bestellter und finanzierter Nah- und Regionalverkehrsangebote.
Die Anpassung des deutschen OePNV-Rechts an den EU-Rechtsrahmen ist laengst ueberfaellig. Zu Recht fordern Verkehrsunternehmen und kommunale Aufgabentraeger endlich eine politische Entscheidung. Wir sind zu Gespraechen mit den Regierungsfraktionen bereit, um dies voranzubringen. Wir erwarten aber, dass die Regierungsfraktionen ernsthaft auf die fachlich fundierte Stellungnahme des Bunderates und den rot-gruenen Gesetzentwurf eingehen.
Schon im September haben SPD und Buendnis 90/Die Gruenen gemeinsam einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt, der sich in wesentlichen Punkten mit der Bundesrats-Stellungnahme deckt. Der rot-gruene Gesetzentwurf sieht - anders als der Regierungsentwurf - klare Kompetenzen fuer die kommunalen Aufgabentraeger vor und staerkt den Nahverkehrsplan als Steuerungsinstrument fuer ein integriertes, qualitativ hochwertiges und barrierefreies Verkehrsangebot. Mit diesem Entwurf werden die Moeglichkeiten des EU-Rechts, bei oeffentlich finanzierten Verkehrsangeboten Tarif-, Sozial- und Umweltstandards vorzugeben konsequent umgesetzt. Die Laender bekommen mehr Spielraum, in laendlichen Raeumen flexible Verkehrsangebote wie Anrufbusse unbuerokratischer zuzulassen.
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Datum: 20.12.2011 - 15:15 Uhr
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