Neues Deutschland: zum Gutachten de LINKE-Parteivorstands für Mitgliedervotum
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stellt klar: Für ein Mitgliedervotum zur Vorsitzenden-Wahl fehlt der
Partei ein Regelwerk. Indes waren die Plädoyers pro und kontra
ohnehin eher von taktisch-politischen als rechtlichen Erwägungen
geprägt: jenen nämlich, ob eine faktische »Urwahl« den eigenen
Personalwünschen mehr nützt oder schadet. Demgemäß änderten sich seit
der Kandidaturmeldung von Dietmar Bartsch die Fronten der
Argumentation. Dennoch wäre es auc h politisch unklug, die
juristische Expertise zu ignorieren. Zwar könnte eine Handvoll
Landesverbände weiterhin ein Mitgliedervotum erzwingen. Dies stünde
aber nicht nur unter dem Vorbehalt einer erfolgsaussichtigen
Anfechtung vor dem Bundesschiedsgericht, es wäre zudem der Versuch
einer Minderheit, der Partei einen politisch zweifelhaften Weg
aufzudrängen. Professor Morlok weist zu Recht darauf hin, dass das
Vorstandskonstrukt der LINKEN eine »passende Personalkombination«
erfordert, über die »vernünftigerweise« ein Parteitag besser
entscheiden mag als eine Köperschaft, die den Verlauf der Wahlgänge
gar nicht diskutieren kann. Wer bei einem Mitgliedervotum A und C
ankreuzt, könnte schließlich doch D den Vorzug für den Ko-Vorsitz
geben, wenn B zuvor eine Mehrheit erhalten hat. Der Zugewinn an
innerparteilicher Demokratie liegt immerhin darin, dass die LINKE
erstmals vor einer echten Wahl ihrer Spitze steht und diese nicht
alternativlos inszeniert. Daher sollte beim Streit um ein
Mitgliedervotum die Erkenntnis walten: Bitte abrüsten, Wiedervorlage
in beruhigter Zeit möglich.
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Datum: 09.01.2012 - 10:18 Uhr
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