Keine Kündigung nach Kündigungsverzicht durch den Arbeitgeber
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Wer seinen Arbeitgebern den Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen verspricht, muss sich gewöhnlich dran halten. Dies hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf klargestellt.
Wie Juraforum.de mitteilt, entschied das Landesarbeitsgericht Düsseldorf mit Urteil vom 23.11.2011 (Az. 12 Sa 1164/11), dass die Kündigung rechtswidrig ist. Wer gegenüber seinen Mitarbeitern erklärt, dass er bei Entgegenkommen auf betriebsbedingte Kündigungen verzichte, darf sich nicht einfach darüber hinwegsetzen. Er ist normalerweise an ein solches Versprechen gebunden. Das gilt insbesondere dann, wenn ihm die wirtschaftlichen Schwierigkeiten bereits bekannt gewesen sind. Diese Entscheidung ist sehr zu begrüßen, weil die Arbeitnehmer sich auf ein solches Versprechen auch verlassen müssen. Alles andere wäre unfair und würde in der Praxis dazu führen, dass Arbeitnehmer nicht mehr ihrem Arbeitgber ? etwa durh Verzicht auf das Weihnachtsgeld ? entgegenkommen würden.
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Datum: 07.02.2012 - 09:56 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Sebastian Einbock
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Kategorie:
Recht und Verbraucher
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