Mitteldeutsche Zeitung: zu Strafen für Steuerhinterziehung
ID: 569579
Ausnahmefällen. Die gestern ergangene Entscheidung des
Bundesgerichtshofs (BGH) ist hier von erfreulicher Klarheit. Die
Richter bestätigen ihre bereits im Jahr 2008 festgezurrte Linie, an
die sich das Landgericht Augsburg im Falle eines Geschäftsmannes
nicht zu halten gedachte. Der Mann hatte seine Einkommensteuer um
1,1 Millionen Euro "verkürzt", wie es im Beamtenjargon so schön
heißt. Die spitzfindige Begründung, warum er trotz eines besonders
schweren Falls von Steuerhinterziehung mit einer Bewährung davon
kommen sollte: Die Summe kam bei zwei Steuerdelikten zusammen, die
jeweils für sich unter der Million-Grenze lagen. Gut, dass sich die
Richter nicht auf derartige Haarspaltereien eingelassen haben.
Pressekontakt:
Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
Telefon: 0345 565 4200
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 07.02.2012 - 20:19 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 569579
Anzahl Zeichen: 976
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Halle
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Diese Pressemitteilung wurde bisher 233 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Mitteldeutsche Zeitung: zu Strafen für Steuerhinterziehung"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Mitteldeutsche Zeitung (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).