Roettgens Entwurf ist nicht akzeptabel
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Roettgens Entwurf ist nicht akzeptabel
Der zweite Entwurf des Bundesumweltministeriums fuer eine gesetzliche Regelung der Endlagersuche soll heute zwischen Bund und Laendern beraten werden. Die SPD-Bundestagsfraktion haelt den Entwurf des Bundesumweltministeriums in wesentlichen Punkten fuer mangelhaft und nicht konsensfaehig. Wir verweisen dabei auf die von uns in Auftrag gegebene gutachtliche Stellungnahme des frueheren, langjaehrigen Leiters der Atomaufsicht im Bundesumweltministerium, Wolfgang Renneberg.
Die vorgelegte Fassung des Gesetzentwurfs beinhaltet weiterhin die Option, Gorleben bis auf die letzte Phase des Standortvergleichs als gesetzten Kandidaten zu betrachten und damit von der Pruefung auf Ausschlusskriterien zu befreien. Ein solches Verfahren ist fuer die SPD-Bundestagsfraktion inakzeptabel. Es zerstoert die Glaubwuerdigkeit des Auswahlprozesses und naehrt den Verdacht, dass das Auswahlverfahren nur symbolisch durchgefuehrt werden soll.
Roettgens Entwurf ist kein Endlagersuchgesetz sondern ein "Gorleben-Findungsgesetz".
Darueber hinaus werden die Betreiber von der gesetzlichen Pflicht befreit, die Kosten der Standortsuche, der Erkundung und der Fuehrung des Langzeitsicherheitsnachweises zu tragen.
Hierbei geht es um Ausgaben in Milliardenhoehe. Eine oeffentliche Finanzierung der Endlagersuche kommt fuer die SPD-Bundestagsfraktion nicht in Betracht. Die Durchsetzung des Verursacherprinzips wird darueber hinaus auch von der Europaeischen Union verbindlich gefordert.
Die Oeffentlichkeit wird nicht aktiv am gesamten Prozess des Verfahrens beteiligt. Ein Anspruch auf vollstaendige Akteneinsicht waehrend des Verfahrens, das Recht auf unabhaengige Sachverstaendige ist im Entwurf nicht enthalten ebenso wenig wie eine kontinuierliche Verfahrensmediation. Der Verfahrensverantwortliche, der bislang die groesste praktische Erfahrung in atomrechtlichen Mediationsprozessen gesammelt und Massstaebe gesetzt hat, das Bundesamt fuer Strahlenschutz, soll aus dem gesamten Verfahren der Standortauswahl herausgehalten werden. Die gesetzliche Festlegung eines offenen transparenten Prozesses, die Einrichtung von regionalen Beteiligungsgruppen mit Akteneinsichtsrecht und unabhaengiger fachlicher Beratung sind fuer die SPD-Bundestagsfraktion unabdingbare Voraussetzung eines Standortauswahlverfahrens.
Vollends will sich das Bundesumweltministerium der Verantwortung auch fuer die politisch zu entscheidenden Grundfragen der Endlagerung durch die Einrichtung einer Ethikkommission entledigen.
Weder Ethikkommission noch Bundesinstitut sind fuer das Standortauswahlverfahren notwendig. Alle notwendigen Entscheidungsgrundlagen sind geschaffen. Es geht darum, die Entscheidungen nach umfassender Oeffentlichkeitsbeteiligung jetzt in politischer Verantwortung durch das Bundesumweltministerium zu treffen.
Der grundlegende Fehler des vorgelegten Entwurfs besteht darin, dass das Standortauswahlverfahren aus dem Atomgesetz ausgelagert und ausschliesslich als Gesetzgebungsverfahren mit neuen Akteuren (Bundesinstitut, Ethikkommission, Vorhabentraeger) ausgestaltet wird. Damit unterliegen Standortauswahl einschliesslich Erkundung, Standortvergleich und Langzeitsicherheitsnachweis und damit die entscheidenden Fragen der nuklearen Sicherheit nicht dem atomgesetzlichen Verfahrens- und Verantwortungsrahmen, darueber hinaus nicht den durch die Rechtsprechung untermauerten Schutzzielen des Atomgesetzes.
Mit ihrem Beschluss vom 24. Januar zu "Grundsaetzen und Eckpunkten eines Endlagersuchverfahrens" hat die SPD-Bundestagsfraktion ein umfassendes integriertes Konzept formuliert, in dem alle Verfahrensschritte in einem einheitlichen zusammenhaengenden und schrittweisen Verfahren unter der Geltung des Atomgesetzes durchgefuehrt werden. Dieses Konzept garantiert die Finanzierung durch die Betreiber, enthaelt keine Privilegierung fuer Gorleben, beinhaltet alle Elemente einer umfassenden Oeffentlichkeitsbeteiligung und garantiert die demokratische Kontrolle.
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Datum: 09.02.2012 - 12:45 Uhr
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