PILTZ: Achtung der Bürgerrechte muss Grundlage für ACTA sein (13.02.2012)
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PILTZ: Achtung der Bürgerrechte muss Grundlage für ACTA sein (13.02.2012)
Der notwendige Schutz von Urheberrechten im Internet darf nicht mit den Bürgerrechten unbescholtener Internetnutzer bezahlt werden. Daher ist es richtig, dass bei dem geplanten internationalen Abkommen ACTA eine breite öffentliche Diskussion stattfindet.
Es gehört zu unserer Demokratie, dass Gesetzgebungsverfahren transparent sind. Deshalb hat die Bundesregierung richtig entschieden, die Zeichnung des Abkommens zu unterlassen, solange nicht alle Details öffentlich gewürdigt werden konnten. Da die EU das Abkommen verhandelt hat, sind die anstehenden Beratungen im Europaparlament geeignet, die notwendige Transparenz zu schaffen. Dabei muss auch umfassend geklärt werden, ob ACTA auf EU-Ebene Gesetzgebungsbedarf auslöst und wenn ja, in welche Richtung. Die EU-Kommission und das Europaparlament müssen hier unmissverständliche Antworten liefern, ob ACTA zu Verschärfungen im europäischen Recht führen wird.
Klar ist für die FDP-Fraktion, dass es keine Ratifizierung für internationale Abkommen geben darf, die zu einer umfassenden Überwachung der Internetnutzer führen. Dies gilt für Deutschland ebenso wie für die EU insgesamt. Bevor ein solches Abkommen in Kraft treten kann, muss unabdingbar feststehen, dass damit auch nicht die Tür geöffnet wird für eine Inhaltskontrolle und eine Haftung der Internetprovider für fremde Daten. Nur wenn bewiesen ist, dass die Achtung der Bürgerrechte sichergestellt ist, kann es eine Unterstützung für ACTA geben.
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Datum: 13.02.2012 - 14:45 Uhr
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