Baugewerbe begrüßt aktuelles BFH-Urteil zur Umsatzsteuer:
Kommunen müssen Umsatzsteuer zahlen
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Jahren fordern wir, dass Unternehmen, die im Besitz von Städten und
Gemeinden sind, Umsatzsteuer bezahlen müssen. Denn bisher haben diese
Unternehmen aufgrund der Tatsache, dass sie nicht
umsatzsteuerpflichtig sind, einen Wettbewerbsvorteil von knapp 20 %.
Da diese Unternehmen größtenteils wie reguläre Unternehmen agieren
und komplette Baumaßnahmen abwickeln, ist es nur recht und billig,
wenn für sie die gleichen Pflichten wie für alle übrigen Unternehmen
gelten." Mit diesen Worten kommentierte der Hauptgeschäftsführer des
Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, Felix Pakleppa, das
gestern bekannt gewordene Urteil des Bundesfinanzhofes.
Pakleppa weiter: "Wenn jetzt Städte und Kommunen mit höheren
Kosten für die Bürger drohen, so ist das nur eine Seite der Medaille.
Denn langfristig sägen sich die Kommunen sonst den Ast ab, auf dem
sie sitzen: Zum einen verlieren sie Gewerbesteuereinnahmen. Werden
reguläre Unternehmen aufgrund kommunaler Billigangebote vom Markt
verdrängt, bedeutet das zum anderen langfristig höhere
Arbeitslosigkeit und damit höhere Sozialkosten. Das sollten Städte
und Gemeinden bedenken und sich auf ihre Kernkompetenzen
konzentrieren. Wir erwarten, dass das Urteil jetzt angewendet und
auch von der Politik nicht in Frage gestellt wird."
Pressekontakt:
Dr. Ilona K. Klein
Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Zentralverband Deutsches Baugewerbe
Kronenstr. 55-58
10117 Berlin
Telefon 030-20314-409, Fax 030-20314-420
eMail klein@zdb.de
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Datum: 16.02.2012 - 10:42 Uhr
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