Hohe Schäden für Gebäude- und Hausratversicherung im Winter
Winterschäden sofort der Hausratversicheruzng melden
Wasserleitungen, die durch den Frost gesprengt werden, können schlimme Folgen nach sich ziehen. So kann es nicht nur zu feuchten Decken und Wänden kommen, es kann sich auch Wasser im Keller oder Treppenhaus stauen. Handwerker und Spezialfirmen müssen dann im Schadensfall beauftragt werden. Wichtig ist es die Hausratversicherung und Gebäudeversicherung frühzeitig zu informieren, Fotos zu machen und Rechnungen aufzubewahren.
Die Hausratversicherung ersetzt Schäden, die am eigenen Hab und Gut verursacht wurden, wie an Möbeln oder technischen Geräten. Die Gebäudeversicherung ist hingegen für Schäden am Haus selbst zuständig.
Man sollte jedoch beachten, dass sowohl Gebäude- als auch Hausratversicherung nur bis zu 30% der Schadenssumme zahlen können, wenn festgestellt wird, dass der Versicherer seine Obliegenheitspflichten verletzt hat. Hierzu gehört besonders, vor allem bei starkem Frost alle Räume ausreichend zu heizen, auch wenn man sich nicht oft in ihnen aufhält und das auch, wenn man in den Urlaub fährt, so sollte man bei Abwesenheit die Heizung nie ganz ausstellen. Sollte die Versicherung eine Mitschuld reklamieren, so ist es sinnvoll seine private Haftpflichtversicherung zu informieren, denn auch von dieser Versicherung kann im Schadensfall Geld fließen.
Nicht nur Kälteschäden zeigen, dass der Abschluss einer Gebäude- und Hausratversicherung sinnvoll ist und dem Versicherten im Schadensfall vor hohen Kosten schützen kann. Es bietet sich an beide Versicherungen zu vergleichen um so eine leistungsstarke, aber auch günstige Versicherung zu finden.
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Datum: 27.02.2012 - 09:10 Uhr
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