"Dritter Weg für faire Arbeitsbedingungen"/
Nikolaus Schneider spricht zum kirchlichen Arbeitsrecht in Eichstätt
Achtung! Es gilt das gesprochene Wort
ID: 588246
Kirche in Deutschland (EKD), Präses Nikolaus Schneider hat in der
Diskussion um das kirchliche Arbeitsrecht die "Wahrung der
Dienstgemeinschaft" als "unverzichtbar" bei der Erfüllung des
kirchlichen Auftrages bezeichnet: "Der Begriff ,Dienstgemeinschaft'
hat für mich eine unaufgebbare theologische Qualität", sagte
Schneider am heutigen Montag auf der 15. Fachtagung zum kirchlichen
Arbeitsrecht in Eichstätt (Oberbayern). Dienstgemeinschaft sei mehr
als nur eine Bestimmung des kirchlichen Arbeitsrechtes. Sie müsse
"ganz konkret in der Unternehmenskultur, im Führungsverständnis und
im Umgang mit anvertrauten Menschen gelebt werden."
Das Leitbild der Dienstgemeinschaft, so Schneider weiter,
erfordere für die Gestaltung der Arbeitsbedingungen, dass die
Wesensmerkmale des "Dritten Weges", nämlich "Parität, Partnerschaft,
Gleichberechtigung und Unabhängigkeit" ernstgenommen werden müssten.
Dies bedeute, dass die auf dem "Dritten Weg" gefundenen Regelungen in
den kirchlichen Einrichtungen vollständig und konsequent zur Geltung
gebracht werden müssten. Schneider betonte: "Einseitig gestaltete
Regelungen, die das Niveau kirchlicher Arbeitsrechtsregelungen
unterschreiten, sind schlicht nicht akzeptabel und beschädigen die
Dienstgemeinschaft sowie das Ansehen unserer Kirchen insgesamt." Bei
der beruflichen Mitarbeit in der Kirche und in ihrer Diakonie müssten
die Gehälter und Arbeitsbedingungen "fair und angemessen" sein und in
einer "gleichberechtigt ausbalancierten Sozialpartnerschaft" geregelt
werden.
Durch die Aufgabe des Kostendeckungsprinzips und die Schaffung von
Wettbewerbsstrukturen stehe das Sozial- und Gesundheitswesen unter
steigendem Druck. Dennoch müssten die "aus dem Leitbild der
Dienstgemeinschaft resultierenden Anforderungen an die
Arbeitsbedingungen" weiterhin zur Geltung kommen. Schneider betonte
allerdings: "Wir müssen sowohl nach innen als auch nach außen
deutlich sagen, dass wir Angebote nicht mehr aufrechterhalten können
und wollen, wenn es den Einrichtungen unmöglich gemacht wird,
Gehälter nach den kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen zu zahlen."
Der Ratsvorsitzende zeigte sich überzeugt, dass der Dritte Weg
auch für die Zukunft ein "kirchengemäßes und effektives Verfahren der
partnerschaftlichen Regelung der Arbeitsbedingungen unserer
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter darstellen" könne und werde. Dazu
allerdings, räumte der Schneider ein, müssten am Verfahren selbst
"wesentliche Verbesserungen" vorgenommen werden. Der "Gefahr der
Zersplitterung" des kirchlichen Arbeitsrechtes müsse vorgebeugt
werden. Unterschiedliche kirchliche Tarife dürften nicht zu einer
"innerdiakonischen Konkurrenzsituation" führen. Schneider erinnerte
in diesem Zusammenhang an die Beschlüsse der EKD-Synode vom
vergangenen November. Die Synode habe zu Recht gefordert, dass an die
Stelle der Zersplitterung wieder ein "einheitlicheres Recht" treten
müsse. "Nicht zuletzt zugunsten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
müssen für die Diakonie die Arbeitsvertragsrichtlinien des
Diakonischen Werks der EKD wieder die Leitwährung werden", betonte
Schneider.
Dass es aber Regionen gebe, in denen die Tariffindung auf dem
"Dritten Weg" schlecht oder sogar "gar nicht" funktioniere, liege in
erster Linie daran, dass die "Verfahrensbeteiligten" die
"Spielregeln" verletzten. Dies sei insbesondere der Fall, wenn
"Interessenvertreter der Mitarbeiterschaft die Mitarbeit im ,Dritten
Weg' verweigern und das Funktionieren des Systems dadurch
verhindern", beklagte Schneider. Der Streit um das Verfahren der
Arbeitsrechtssetzung dürfe aber nicht "auf dem Rücken unserer
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern" ausgetragen werden." Diese
Feststellung, so Schneider, richte sich "gleichermaßen" an die
Dienstgeber- und die Dienstnehmerseite. Schneider betonte, dass
Gewerkschaften und Mitarbeitervereinigungen im Bereich der
evangelischen Kirche und ihrer Diakonie ausdrücklich eingeladen
seien, sich am "Dritten Weg" zu beteiligen, sei es als Institutionen,
oder sei es durch "individuelles Engagement der Mitglieder".
Schneider: "In der Vergangenheit haben sich die Gewerkschaften in
vielen Fällen in den Arbeitsrechtlichen Kommissionen engagiert. Dies
ist im Moment nicht der Fall, obwohl die evangelische Kirche offen
und nachdrücklich zur Mitarbeit einlädt."
Der Ratsvorsitzende berichtete weiter, dass der Rat der EKD eine
paritätische Arbeitsgruppe eingesetzt habe, in der Vertreterinnen und
Vertreter der Mitarbeiterseite, der Arbeitsgemeinschaften der
Mitarbeitervertretungen aus der Diakonie sowie
Dienstnehmervertreter-/innen aus Arbeitsrechtlichen Kommissionen
mitwirken. Diese Arbeitsgruppe habe am vergangenen Freitag, dem 2.
März, ihre Tätigkeit aufgenommen. Der Rat der EKD erwarte, so
Schneider, baldmöglichst einen Bericht mit konkreten Vorstellungen
für "substanziell und nachhaltig wirkende Verbesserungen" für die
Praxis Tariffindung auf dem "Dritten Weg".
Was die Tarifbindung angehe, räumte Schneider ein, dass in
Einzelfällen diakonische Dienstgeber das kirchliche Arbeitsrecht
unterschritten oder nicht anwendeten, dass "in der Gesamtschau"
jedoch festzustellen sei, dass die Tariffindung auf dem "Dritten Weg"
einen sehr hohen Grad an Tarifbindung nach sich ziehe, deutlich höher
als sonst in weiten Bereichen der Wohlfahrtsbranche. Von
Dumpinglöhnen in der Diakonie könne deshalb keinesfalls die Rede
sein!
Abschließend äußerte der Ratsvorsitzende seine Besorgnis, dass das
bestehende "hohe Maß der Bindung an die kirchlichen
Arbeitsrechtsregelungen" durch die Einführung tarifvertraglicher
Beziehungen "erheblich reduziert" würde. Weiterhin würde die
"Rechtzersplitterung" erheblich gefördert, da keine Einrichtung
gezwungen werden könne, sich einem bestimmten kirchlichen
Arbeitgeberverband anzuschließen. Größere Träger würden - wie die
Situation im außerkirchlichen Sozial- und Gesundheitswesen zeige -
Haustarifverträge abschließen. Schneider: "Diese gegenüber dem Status
Quo noch viel größere Tarifvielfalt dürfte kaum zu Gunsten der
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausfallen."
Hannover, 5. März 2012
Pressestelle der EKD
Reinhard Mawick
Der Vortragstext steht in Kürze auf der EKD-Homepage zur Verfügung
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Evangelische Kirche in Deutschland
Reinhard Mawick
Herrenhäuser Strasse 12
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Telefon: 0511 - 2796 - 269
E-Mail: reinhard.mawick@ekd.de
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Datum: 05.03.2012 - 14:25 Uhr
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