Das Strafgesetzbuch ist kein Handelsgesetzbuch
ID: 599561
Das Strafgesetzbuch ist kein Handelsgesetzbuch
"Die 2009 gesetzlich eingeführten - insbesondere formellen - Hürden waren von Anfang nicht geeignet, dem rechtsstaatswidrigen Wildwuchs im Bereich des Deals wirksam Einhalt zu gebieten. Kritiker haben daher bereits frühzeitig und vollkommen zu Recht auf die Gefahr hingewiesen, dass die gesetzlichen Regelungen - insbesondere vor dem Hintergrund einer ständig überlasteten Justiz - in der gerichtlichen Praxis weithin missachtet werden.
Auch wenn das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung die grundsätzliche Vereinbarkeit des Deals mit dem Grundgesetz ausdrücklich offenlässt, bleibt es dabei: Der Deal muss nicht legalisiert und in Gesetzesform gegossen werden. Der Deal muss gesetzlich verboten werden.
Absprachen in Strafprozessen laufen im Kern darauf hinaus, dass die Wahrheit nicht gerichtlich aufgeklärt und festgestellt wird, sondern die Beteiligten eine Vereinbarung über die Wahrheit treffen. Das Strafgesetzbuch ist jedoch kein Handelsgesetzbuch."
F.d.R. Susanne Müller
Pressesprecher
Fraktion DIE LINKE. im Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon +4930/227-52800
Telefax +4930/227-56801
pressesprecher@linksfraktion.de
www.linksfraktion.de
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 20.03.2012 - 15:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 599561
Anzahl Zeichen: 1972
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 264 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Das Strafgesetzbuch ist kein Handelsgesetzbuch"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Die Linke. im Bundestag (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).