Schwerbehindertenausweis wird benutzerfreundlicher
ID: 605655
Schwerbehindertenausweis wird benutzerfreundlicher
Ausweis im Scheckformat voraussichtlich ab Januar 2013 verfügbar
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch beschlossen, dass der Schwerbehindertenausweis künftig im Scheckkartenformat ausgestellt wird. Dazu erklärt die Behindertenbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Michalk:
"Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt die Verordnung für den neuen Schwerbehindertenausweis im Scheckkartenformat. Damit kommt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales einer weiteren Forderung aus dem Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland nach. Durch die neue Verordnung wird der Schwerbehindertenausweis benutzerfreundlicher.
Wir erwarten, dass auch der Bundesrat dem Vorhaben zügig zustimmen und der neue Schwerbehindertenausweis ab Januar 2013 verfügbar sein wird."
Hintergrund:
Der Schwerbehindertenausweis nach § 69 Abs. 5 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) wird im täglichen Leben insbesondere für die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr, die kostenlose Mitnahme einer Begleitperson oder für Preisermäßigungen benötigt. Bisher besteht der Ausweis aus einem großflächigen Papierformat und ist nicht benutzerfreundlich. Er soll deshalb auf das Bankkartenformat verkleinert werden.
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
fraktion@cducsu.de
http://www.cducsu.de
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 28.03.2012 - 14:15 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 605655
Anzahl Zeichen: 1731
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 434 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Schwerbehindertenausweis wird benutzerfreundlicher"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
CDU/CSU-Fraktion (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).