Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften muss gesetzlich geregelt werden

Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften muss gesetzlich geregelt werden

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Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften muss gesetzlich geregelt werden



(pressrelations) -
Finanzminister Norbert Walter-Borjans fordert, eingetragene Lebenspartnerschaften steuerrechtlich endlich gleichzusetzen und ihnen wie Eheleuten den Splittingtarif und die entsprechend günstigen Lohnsteuerklassen zu gewähren.

"Es ist überfällig, dass die gesetzliche Gleichstellung kommt. Wir haben auf Bund/Länder-Ebene schon einen Teilerfolg errungen und die faktische Gleichstellung im Veranlagungs- und Lohnsteuerverfahren erreicht", so der Minister.

Auf Initiative von Nordrhein-Westfalen wurde auf Bund/Länder-Ebene beschlossen, den Einsprüchen von eingetragenen Lebenspartnerschaften gegen die Ablehnung des Splittingtarifes im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes stattzugeben. Der Splittingtarif kann damit vorläufig bis zur Entscheidung in der Hauptsache gewährt werden.

Das gleiche gilt für die Gewährung der Lohnsteuerklassen III und V. Momentan sieht die geltende Rechtslage das noch nicht vor. Das Einkommensteuergesetz lässt lediglich die Zusammenveranlagung von Eheleuten zu. Eingetragene Lebenspartnerschaften mit und ohne Kinder sind demgegenüber wirtschaftlich deutlich schlechter gestellt.

Allerdings haben inzwischen mehrere Finanzgerichte vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Ungleichbehandlung ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der beiden Normen und damit an der Ablehnung der Zusammenveranlagung eingetragener Lebenspartnerinnen und -partnern.

Das Finanzministerium NRW teilt diese Zweifel und hat sich deswegen auf Bund/Länder Ebene für die Aussetzung der Vollziehung erfolgreich eingesetzt. "Jetzt sollte man konsequenter Weise die gesetzliche Gleichstellung folgen lassen. Wer A sagt muss auch B sagen", forderte Walter-Borjans, der sich bereits Mitte letzten Jahres für eine steuerrechtliche Gleichstellung der Lebenspartnerschaften eingesetzt hat.

Der Vorschlag NRWs ist aber im Bundesrat aufgrund der ablehnenden Haltung der CDU geführten Länder gescheitert. Walter-Borjans dazu: "Abgesehen davon, dass die steuerrechtliche Ungleichbehandlung rechtlich nicht haltbar ist, gibt es auch sonst keinen Grund, die steuerrechtliche Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften zu versagen. Die CDU muss sich bewegen, ob sie will oder nicht. Es gehört mittlerweile zum Glück schon in vielen anderen Bereichen zur Lebensrealität, dass Menschen bei uns nicht mehr wegen ihrer sexuellen Orientierung diskriminiert werden."




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Datum: 28.03.2012 - 18:15 Uhr
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