Westdeutsche Zeitung: Breivik-Prozess =
von Peter Kurz
ID: 617388
Mal eine Bühne, auf der er sich und seine verquere Sicht darstellen
kann. Nach seinen Taten, mit denen er so viel Leid über so viele
Menschen brachte, darf er dieses Handeln auch noch vor Gericht
erklären. So wenig nachvollziehbar wie die Taten selbst ist seine
Rechtfertigung, in "Notwehr" gehandelt zu haben, um ein Zeichen gegen
die Einwanderungspolitik seines Landes zu setzen. "Der ist verrückt",
ist der erste Impuls als Reaktion auf all das. Für Breivik wäre
dieses "Der ist verrückt" demütigend, sieht er sich doch als
politischen Kämpfer. Aber auch für Öffentlichkeit und Angehörige der
Opfer würde ein richterlich festgestelltes "Der ist verrückt" ein
ungutes Gefühl hinterlassen: dass die Taten nicht gesühnt würden.
Mangels Schuldfähigkeit gäbe es keinen Schuldigen. Damit zu leben,
wäre schwer, auch wenn der Mann für immer in der Psychiatrie bliebe.
Zwiespältig wie die Beurteilung des Angeklagten fällt die Betrachtung
der Verteidiger aus. Es scheint, als nutzten sie die nationale
Tragödie für Publicity in eigener Sache. Und dann vertreten sie auch
noch gegen besseres Wissen das absurde Notwehr-Argument, das, zu Ende
gedacht, gar zum Freispruch führen könnte. Doch jeder Angeklagte hat
das Recht auf einen fairen Prozess. Dazu gehören Anwälte. Wenn sie
für ihren Mandanten sprechen, verteidigen sie den Menschen, nicht
seine Taten. Aber warum muss das in aller (Fernseh-)Öffentlichkeit
geschehen, warum darf Breivik Wunden neu aufreißen, die nicht
verheilt sind? Hier überschreitet der Öffentlichkeitsgrundsatz fast
die Schmerzgrenze. Dennoch kommen die Medien nicht daran vorbei, die
Bilder des Angeklagten und auch seine abstrusen Gedanken zu
transportieren. Fotos der Opfer, von den Angehörigen als Schrei der
Mahnung den Medien zur Verfügung gestellt, oder auch Interviews von
mit dem Leben Davongekommenen können hier ein Gegengewicht zur schwer
zu ertragenden Sicht des Angeklagten schaffen. Die Norweger brauchen
noch viel Kraft, die Botschaft von Kronprinz Haakon zu beherzigen,
der nach den Taten gewarnt hatte, Barbarei mit Barbarei zu
beantworten: "Wir können die schrecklichen Morde nicht ungeschehen
machen, aber wir können wählen, was sie mit uns machen."
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Datum: 16.04.2012 - 19:38 Uhr
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