Minister Voigtsberger: Tariftreue- und Vergabe­gesetz

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Minister Voigtsberger: Tariftreue- und Vergabe­gesetz




(pressrelations) - ne gerechte und faire Entlohnung von Arbeitskräften

Übergangsregelungen schaffen Klarheit für Kommunen und Behörden

Düsseldorf. Am 1. Mai 2012 tritt das Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge in Kraft. Um das Tariftreue- und Vergabegesetz in Nordrhein-Westfalen flächendeckend umzusetzen, muss es allerdings noch durch eine Rechtsverordnung konkretisiert werden. Diese kann jedoch zurzeit wegen der fehlenden Mitwirkungsmöglichkeit des Landtages nicht er­folgen. Daher hat sich die Landesregierung im Kabinett jetzt für eine Übergangslösung entschieden.

"Die Landesregierung hat sich kurzfristig auf Übergangsregelungen ge­einigt, die sich an die Landesbehörden richten und den Kommunen zur Anwendung empfohlen werden", erklärte Wirtschaftsminister Harry K. Voigtsberger im Anschluss an die Kabinettssitzung. "Damit können sich die Menschen darauf verlassen, dass wir alles Mögliche tun, um eine gerechte und faire Entlohnung von Arbeitskräften in NRW zu erreichen. Ein Untergraben sozialer Standards wird es mit uns nicht geben", betonte Voigtsberger. Mit der neuen Vorgabe in der öffentlichen Auf­tragsvergabe erreiche die Landesregierung einen weiteren Meilenstein bei einer stärkeren Verankerung von Sozialstandards und Nachhaltigkeit in NRW.

In den Übergangsregelungen werden Hinweise für die Vergabepraxis zur Umsetzung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW gegeben. Darüber hinaus stellt die Landesregierung Muster­formulare für die im Gesetz verankerten Verpflichtungserklärungen und besonderen Vertragsbedingungen zur Verfügung. Der Übergangserlass wird umgehend im Vergabeportal des Landes Nordrhein-Westfalen unter www.vergabe.nrw.de bereitgestellt.


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Datum: 18.04.2012 - 16:45 Uhr
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