Mitteldeutsche Zeitung: MZ zu Altersdiskriminierung
ID: 622793
gegen ganz offene Altersdiskriminierung gefällt. Der ehemalige
Geschäftsführer der Kölner Kliniken hat Anspruch auf Schadensersatz
und zusätzliches Schmerzensgeld, weil das Unternehmen den Vertrag mit
dem damals 62-Jährigen allein aus Altersgründen nicht verlängert hat.
Den Job bekam ein 41-Jähriger. Das war 2008. Inzwischen hat sich die
gesellschaftliche Realität gewandelt, und das Bewusstsein dazu. Die
demografische Entwicklung führt dazu, dass Unternehmen bald froh
sein werden, wenn der 62-Jährige seinen Vertrag verlängert. Weil es
den 41-Jährigen Konkurrenten gar nicht mehr gibt.
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Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
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Datum: 23.04.2012 - 20:26 Uhr
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Politik & Gesellschaft
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