Urteil gegen Charles Taylor ist starkes Signal für die Menschenrechte
ID: 627049
Urteil gegen Charles Taylor ist starkes Signal für die Menschenrechte
Mehr als eine Warnung an Diktatoren
Gestern verurteile das Sondergericht der Vereinten Nationen in Den Haag den ehemaligen liberianischen Präsidenten Charles Taylor wegen Beihilfe zu Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Dazu erklärt die Vorsitzende der Arbeitsgruppe Menschenrechte und Humanitäre Hilfe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Erika Steinbach:
"Das Urteil gegen den liberianischen Ex-Präsidenten ist mehr als eine Warnung an alle Diktatoren, die glauben, gegen Menschenrechte verstoßen zu können, um Ihre Macht zu festigen. Sie werden nicht straffrei ausgehen. Das Urteil des Sondergerichts für Sierra Leone ist ein starkes Signal.
Taylor hat, so das Gericht, "wesentlichen Einfluss" auf die Kriegsverbrechen der neunziger Jahre in Sierra Leone gehabt und ist daher mitschuldig. Rebellentruppen, die von ihm wesentlich unterstützt wurden, haben dort tausende Opfer verstümmelt und vergewaltigt. Auch Kindersoldaten wurden hierfür benutzt. Tausende Menschen wurden blutrünstig ermordet.
Dafür droht dem ehemaligen Präsidenten Liberias, der sich als erster afrikanischer Ex-Staatschef vor einem internationalen Gericht für Kriegsverbrechen verantworten muss, nun lebenslängliche Haft."
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
fraktion@cducsu.de
http://www.cducsu.de
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 27.04.2012 - 16:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 627049
Anzahl Zeichen: 1684
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 296 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Urteil gegen Charles Taylor ist starkes Signal für die Menschenrechte"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
CDU/CSU-Fraktion (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).