Neue OZ: Kommentar zu Prozesse / Kriminalität / Internet
ID: 649268
Das Internet ist eben doch kein rechtsfreier Raum. Das Urteil des
Amtsgerichtes Emden gegen den 18-Jährigen, der im sozialen Netzwerk
Facebook zum Lynchmord aufgerufen hat, beweist das einmal mehr. Wer
sich online unbedacht äußert, muss die juristischen Konsequenzen
tragen, ganz so wie im echten Leben. Um das noch einmal
klarzustellen: Der Arm des Gesetzes reicht im Zweifelsfall also bis
in die Tiefen des weitverzweigten Netzes.
Der Richterspruch von Emden hat dabei Signalwirkung. Schließlich
fällt er härter aus als von vielen erwartet. Zwei Wochen Dauerarrest
sind kein Urlaub mit ein paar Knastimpressionen. Zwei Wochen
Dauerarrest sind für einen geständigen und bis dato unbescholtenen
18-Jährigen eine harte Strafe. Sofern das Urteil rechtskräftig wird,
hat der junge Mann nach verbüßtem Arrest fürs Leben gelernt.
Aber auch alle anderen sollten gewarnt sein, die feige unter dem
digitalen Deckmantel der vermeintlichen Anonymität ihre Hassparolen
verbreiten. Es gibt in unserer Gesellschaft keinen rechtsfreien Raum.
Auch nicht für digitale Schmierfinken. Wünschenswert wäre es, wenn
der richterliche Warnschuss aus Ostfriesland einen Beitrag dazu
leisten würde, dass endlich eine gelassenere und respektvollere
Diskussionskultur im Internet Einzug hält. Ein bisschen weniger
Stammtisch wäre gut für den Ruf des segensreichen Mediums.
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Datum: 30.05.2012 - 22:00 Uhr
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