Falk Fonds 72 – Anlageberater zu Schadensersatz verurteilt
München 17.11.2008: Mit Urteil vom 07.11.2008 hat das Landgericht Landshut einen Anlageberater wegen fehlerhafter Anlageberatung zum Schadensersatz verurteilt.
Wie das Gericht in den Urteilsgründen feststellte, besteht darin eine Verletzung der Beratungspflichten. Eine Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds wie dem Falk-Fonds 72 gehöre zu der höchsten Risikoklasse auf dem Kapitalanlagemarkt, weil ein Totalverlust der Beteiligung drohe, eine lange Vertragsbindung bestehe und die Anteile nur schwer veräußerbar seien. Von einer sicheren Anlage könne daher keine Rede sein.
Der Anlageberater wurde daher zur vollständigen Rückzahlung der auf das Darlehen geleisteten Raten und Freistellung von den noch ausstehenden Verpflichtungen verurteilt.
„Das Urteil zeigt erneut, dass Anleger erfolgreich Ansprüche gegen Vermittler von Kapitalanlagen geltend machen können, wenn sie fehlerhaft beraten wurden.“, so Rechtsanwalt Thomas Sittner, LL.M., von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München und Berlin.
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Über CLLB Rechtsanwälte:
Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet. Neben den vier Partnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun sind mittlerweile auch Alexander Kainz und Thomas Sittner (LL.M.), Hendrik Bombosch und Ralf Steinmeier als Anwälte mit an Bord. Erklärter Schwerpunkt der wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Kanzlei ist Kapitalmarktrecht. Daneben umfasst das Beratungsspektrum aber auch Gesellschafts- und Steuerrecht. Seit Oktober 2007 ist CLLB Rechtsanwälte mit eigenem Büro in Berlin vertreten.
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80538 München
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mail: kanzlei(at)cllb.de
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Datum: 17.11.2008 - 15:27 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Thomas Sittner
Stadt:
München
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Kategorie:
Finanzwesen
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Freigabedatum: 17.11.2008
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