Bär: Betreuungsgeld eröffnet größere Vielfalt bei der Kinderbetreuung
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heutigen Mittwoch eine Formulierungshilfe zum Betreuungsgeld
beschlossen. Dazu erklärt die familienpolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dorothee Bär:
"Mit dem Gesetzentwurf zur Einführung eines Betreuungsgeldes lösen
wir ein Versprechen ein, das wir Familien schon im Mai 2007 gegeben
haben: Wir haben ihnen damals zugesichert, dass sie ab dem
Kindergartenjahr 2013/2014 für ihr einjähriges Kind einen
Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz haben werden. Und wir haben
dieses Versprechen verknüpft mit der Zusage, dass diejenigen Eltern
ein Betreuungsgeld erhalten, die diesen Betreuungsplatz, den der
Staat mit bis zu 1.000 Euro monatlich subventioniert, nicht in
Anspruch nehmen wollen.
Der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz und das
Betreuungsgeld gehören untrennbar zusammen. Sie sind zwei Seiten
einer Medaille und stehen für eine zeitgemäße Familienpolitik.
Familien organisieren sich heute vielfältig und jedes Kind ist
anders. Daher kann die Frage nach der optimalen Betreuungsform nicht
einheitlich beantwortet werden. Es ist deshalb richtig, wenn der
Staat alle Formen der Kleinkindbetreuung finanziell unterstützt -
egal, ob sie von den Eltern persönlich, den Großeltern, Au-pairs, der
Krippe oder Tagespflegepersonen übernommen wird.
Das Betreuungsgeld bevormundet Eltern nicht: Es stellt keine
Bedingung an den Umfang der Erwerbstätigkeit der Eltern und es
ermöglicht ihnen, eine Alternative zur Krippenbetreuung zu
organisieren."
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Datum: 06.06.2012 - 10:56 Uhr
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