Voßhoff: Schüler konsequent vor sexuellem Missbrauch schützen

Voßhoff: Schüler konsequent vor sexuellem Missbrauch schützen

ID: 657083
(ots) - Der Bundesgerichtshof hat mit einer gestern
veröffentlichten Entscheidung vom 25. April 2012 die Verurteilung
eines Realschullehrers wegen 12-fachen sexuellen Missbrauchs von
Schutzbefohlenen aufgehoben. Der Lehrer hatte ein sexuelles
Verhältnis zu einer 14 bzw. 15 Jahre alten Schülerin seiner Schule,
in deren Klasse er nur vertretungsweise unterrichtete. Dazu erklärte
die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Andrea
Voßhoff:

"Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion sieht sich durch die Entscheidung
des Bundesgerichtshofs in ihrer Forderung bestärkt, dass die
gesetzliche Lücke im Schutz von Schülern gegen sexuelle Übergriffe
von Lehrern dringend geschlossen werden muss. Es darf nicht länger
vom Stundenplan abhängen, ob sexuelle Kontakte zu Schülern für einen
Lehrer strafbar sind.

Erst im Dezember 2011 hat das Oberlandesgericht Koblenz einen
Lehrer freigesprochen, der wiederholt Sex mit einer 14-jährigen
Schülerin hatte. Eine Verurteilung scheiterte daran, dass der Lehrer
diese Schülerin nur aushilfsweise persönlich unterrichtet hatte. Der
Bundesgerichthof hat jetzt in einem ähnlich gelagerten Fall die
Verurteilung eines Realschullehrers zu einer zweijährigen
Bewährungsstrafe aufgehoben. Das Landgericht Bochum muss nun erneut
die Frage der Strafbarkeit prüfen. Auch dieses Verfahren kann mit
einem Freispruch des Lehrers enden. Hier besteht eine empfindliche
Schutzlücke, die wir nicht länger hinnehmen dürfen.

Bislang stellt der einschlägige Straftatbestand des sexuellen
Missbrauchs von Schutzbefohlenen (§ 174 StGB) entscheidend darauf ab,
ob der Schüler dem Lehrer "zur Erziehung...anvertraut ist". Daran
können z.B. Zweifel bestehen, wenn ein Lehrer Schülerinnen und
Schüler nur als Vertretungslehrer oder in freiwilligen
Arbeitsgemeinschaften betreut.



Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion tritt deshalb für eine Ergänzung
der Strafvorschrift ein. Wir müssen sicherstellen, dass sexuelle
Kontakte zu Schülern für alle Lehrer einer Schule strafrechtliche
Konsequenzen haben.



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Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
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Datum: 12.06.2012 - 10:10 Uhr
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