Aigners Pläne zur Offenlegung von Provisionen sind unzureichend
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Aigners Pläne zur Offenlegung von Provisionen sind unzureichend
Verbraucherschutzministerin Aigner handelt einmal mehr inkonsequent. Allein die Offenlegung von Provisionsvorteilen wird einer transparenten Anlageberatung nicht gerecht. Denn bereits heute müssen Versicherer beispielsweise für Lebensversicherungen die Höhe der Kosten ausweisen.
Dies geschieht bisher aber weitgehend undurchsichtig für Verbraucherinnen und Verbraucher, weil die Provisionen nicht in Euro und Cent ausgewiesen werden müssen. Aber erst wenn die Kostenunterschiede über die gesamte Vertragslaufzeit zu erkennen sind, können Verbraucherinnen und Verbraucher die Entscheidung treffen, welche Beratungsform für sie optimal ist. Erst dann entsteht eine transparente Entscheidungsmöglichkeit zwischen Honorar- und Provisionsberatung.
Die Alternative liegt auf dem Tisch: Vollständige Transparenz auf dem Finanzmarkt ist nur möglich, wenn Anbieter zur Bereitstellung ihrer Produkte in Nettotarifen verpflichtet werden, die ohne Provisionen und Abschlusskosten kalkuliert sind. Denn nur dann können die Anlegerinnen und Anleger objektiv vergleichen. Großbritannien, die Niederlande, Norwegen und Finnland haben dies bereits erkannt und flächendeckend Nettotarife eingeführt.
Das wäre ein Meilenstein. Deutschland steht dagegen auch mit Aigners Initiative in Sachen Anlegerschutz weiter im Abseits.
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Datum: 26.06.2012 - 15:00 Uhr
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