Mittelstandsgesetz NRW

Mittelstandsgesetz NRW

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(PresseBox) - Bei IHK NRW soll eine neuartige Clearingstelle Mittelstand eingerichtet werden. Grundlage dafür ist ein Mittelstandsförderungsgesetz der Landesregierung. Vorgesehen ist, dass im Rahmen eines Clearingverfahrens alle wesentlichen Gesetze und Verordnungen mit Relevanz für den Mittelstand auf ihre Mittelstandsverträglichkeit hin überprüft werden. Dies soll bereits während ihrer Erarbeitung geschehen, in enger Abstimmung mit den Organisationen des Mittelstands. Hauptziele sind die Vermeidung von Konflikten und die Vereinfachung von Verfahren.
"Grundsätzlich ist es zu begrüßen, dass die rot-grüne Regierung (der vorherigen und der neuen Legislaturperiode - nach Tariftreue- und Klimaschutzgesetz -) nun die besondere Bedeutung des Mittelstands für Beschäftigung und Wirtschaftswachstum in NRW erkannt hat. Und den Versuch unternimmt, ihn in Entscheidungsprozesse, insbesondere was neue Gesetze betrifft, frühzeitig einzubeziehen." So kommentiert IHK NRW-Präsident Paul Bauwens-Adenauer das Vorhaben. Ob es für diese neue Berücksichtigung des Mittelstands eines Gesetzes mit der damit verbundenen Gefahr einer weiteren Bürokratisierung bedurft hätte, sei allerdings dahingestellt, so Bauwens-Adenauer weiter.
IHK NRW mit Sitz in Düsseldorf ist jedoch davon überzeugt, dass sie für den Mittelstand die neue Gestaltungsmöglichkeit am besten nutzen kann. Daher ist sie bereit, dem Wunsch der Landesregierung nach einer Ansiedlung der Clearingstelle in ihrem Haus zu entsprechen. "IHK NRW als Interessenvertreterin aller 16 Industrie- und Handelskammern im Bundesland wird flächendeckend dafür Sorge tragen, die Interessen des Mittelstands im Rahmen der zukünftigen Gesetzesvorhaben zu bündeln", betont Dr. Ralf Mittelstädt, Hauptgeschäftsführer der IHK NRW. Noch offen ist, wie die von IHK NRW organisierte Clearingstelle Mittelstand im Detail aussehen soll.



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Datum: 27.06.2012 - 14:28 Uhr
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