RNZ: Soziale Wohltat
RNZ kommentiert Obamas richterlich abgesegnete Gesundheitsreform
ID: 670000
Sie haben ein Recht auf eine Krankenversicherung. Mehr noch: Alle
Amerikaner sind ab 2014 verpflichtet, eine solche Versicherung
abzuschließen. Keine Krankenkasse darf künftig Kunden wegen einer
Vorerkrankung ablehnen, Kinder dürfen länger als bisher bei ihren
Eltern mitversichert werden. Für Geringverdiener gibt es staatliche
Zuschüsse. Und das Schönste: Der eigentlich konservativ dominierte
Supreme Court hat diese Verbesserungen für 47 Millionen nicht
versicherte US-Bürger als verfassungskonform gebilligt. Damit ist
Barack Obama ein Befreiungsschlag gelungen, an dem sieben seiner
Vorgänger gescheitert sind. Versteht sich, dass der Präsident mit
diesem Triumph gestärkt in den Wahlkampf ziehen kann. Er steht seit
Langem wieder auf der Gewinnerseite. Doch dieser Triumph birgt auch
eine Gefahr: Die Republikaner haben die Abschaffung der
Gesundheitsreform zu ihrem Hauptthema im Wahlkampf gemacht. Der
Richterspruch dürfte ihre Anhänger deshalb besonders mobilisieren.
Und in den USA verhält es sich schon lange so, wie mittlerweile auch
in Deutschland: Wer die Nichtwähler an die Wahlrunen holen kann, der
hat beste Chancen, eine Wahl auch zu gewinnen. Es bleibt also eng für
Obama.
Pressekontakt:
Rhein-Neckar-Zeitung
Dr. Klaus Welzel
Telefon: +49 (06221) 519-5011
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 28.06.2012 - 20:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 670000
Anzahl Zeichen: 1512
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Heidelberg
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Diese Pressemitteilung wurde bisher 370 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"RNZ: Soziale Wohltat
RNZ kommentiert Obamas richterlich abgesegnete Gesundheitsreform"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Rhein-Neckar-Zeitung (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).