Kosten für ?Pflege-Bahr? dürfen nicht an der Rentenversicherung hängen bleiben
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Kosten für "Pflege-Bahr" dürfen nicht an der Rentenversicherung hängen bleiben
Mit dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG) will die Bundesregierung die kapitalgedeckte Zusatzvorsorge in der Pflege einführen. Hierzu soll bei der gesetzlichen Rentenversicherung eine zentrale Zulagenstelle geschaffen werden, die wie bei der geförderten privaten Alterssicherung, die Pflegevorsorgezulagen an die Versicherten auszahlen soll. Jenseits aller Kritik am "Pflege-Bahr" ist diese Art der Verwaltung unangemessen.
Während die gesetzliche Rentenversicherung gemeinsam mit der "Riester-Rente" dem Ziel der Alterssicherung dient, ist eine inhaltliche Übereinstimmung mit der Pflegezusatzversicherung nicht gegeben. Dennoch betraut die Bundesregierung die gesetzliche Rentenversicherung damit, da die bestehende Infrastruktur der ZfA (Zentrale Zulagenstelle Altersvermögen) bei der Deutschen Rentenversicherung Bund für die Durchführung der privaten Pflegeversicherung genutzt werden soll.
Es steht zu befürchten, dass die durch den erhöhten Verwaltungsaufwand entstehenden Kosten an der Rentenversicherung hängen bleiben. In dem neuen § 128 Absatz 5 SGB XI heißt es zwar: "Die von der zentralen Stelle veranlassten Auszahlungen von Pflegevorsorgezulagen sowie die entstehenden Verwaltungskosten werden vom Bundesministerium für Gesundheit getragen." Inwiefern es aber möglich ist, bei Nutzung der existierenden Infrastruktur der ZfA die Kosten exakt der neuen Aufgabe zuzuordnen, ist fraglich. Zudem soll die Rentenversicherung für das Jahr 2013 in Vorleistung treten. Erst danach sollen die Kosten spitz abgerechnet werden. Der Verdacht kommt auf, dass hier der Solidargemeinschaft der gesetzlichen Rentenversicherung Lasten aufgebürdet werden, die von anderen zu tragen wären.
Der "Pflege-Bahr" selber ist bereits überflüssig ? die Kostenverlagerung zu Lasten der gesetzlichen Rentenversicherung wäre unanständig.
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Datum: 29.06.2012 - 16:15 Uhr
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