Arbeit der Suchdienste wird durch das neue Bundesmeldegesetz gestärkt
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Arbeit der Suchdienste wird durch das neue Bundesmeldegesetz gestärkt
Noch immer 1,3 Millionen Kriegsvermisste
Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstagabend in 2./3. Lesung das Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens beschlossen. Dazu erklärt der Vorsitzende der Gruppe der Vertriebenen, Aussiedler und deutschen Minderheiten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus Brähmig:
"Die Arbeit der Suchdienste wird durch das neue Bundesmeldegesetz, das ihnen einen verbesserten Zugang zu den Meldedaten ermöglicht, wesentlich gestärkt.
Damit trägt die christlich-liberale Koalition der wichtigen humanitären Aufgabe der Suchdienste, etwa des Deutschen Roten Kreuzes oder der Kirchen, weiterhin Rechnung.
So können die Suchdienste erstmals im Wege des automatisierten Abrufverfahrens Daten abrufen, welche über eine einfache Behördenauskunft hinausgehen, wie die derzeitige Staatsangehörigkeit oder frühere Anschriften.
Das neue Verfahren kommt insbesondere der Schicksalsklärung der nach wie vor 1,3 Millionen deutschen Vermissten des Zweiten Weltkrieges und der Familienzusammenführung von Spätaussiedlern zu Gute."
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
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Datum: 29.06.2012 - 16:48 Uhr
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