Bluttest fördert pränatale Selektion
ID: 674724
Bluttest fördert pränatale Selektion
Aussortieren von Leben verstößt gegen Menschenwürde
Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe, hat am heutigen Donnerstag eine gutachtliche Stellungnahme zur rechtlichen Zulässigkeit des Bluttests "PraenaTest" auf Down-Syndrom vorgestellt. Dazu erklären die stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ingrid Fischbach und Johannes Singhammer:
"Mit großer Sorge beobachten wir den geplanten Einsatz des pränatalen Diagnostiktests "PraenaTest" der Konstanzer Firma LifeCodexx AG, der per Blutprobe der Mutter eine Trisomie 21 beim ungeborenen Kind anzeigt.
Dieser Bluttest ist ausschließlich auf Erkennung des Down-Syndroms ausgerichtet; er zielt nicht auf therapeutische Maßnahmen zugunsten des Kindes, sondern auf den Abbruch der Schwangerschaft. Dies wiegt umso schwerer in Anbetracht der Tatsache, dass bereits heute bei der Diagnose eines Down-Syndroms 90 Prozent der Schwangerschaften abgebrochen werden. Damit leistet der Test der routinemäßigen Selektion menschlichen Lebens Vorschub. Dieses Aussortieren von Leben verstößt gegen die Menschenwürde. Der Druck auf werdende Eltern, ein gesundes Kind zur Welt zu bringen, wächst.
Das Gutachten zeigt, dass der Bluttest außerdem gegen das Gendiagnostikgesetz (GenDG) verstößt und laut Gesetz über Medizinprodukte (MPG) nicht verkehrsfähig ist. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordert daher die zuständigen Landesbehörden auf, ein Inverkehrbringen von "PraenaTest" zu unterbinden."
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Datum: 05.07.2012 - 14:45 Uhr
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