Mittelbayerische Zeitung: Zweifelhaft
Kommentar zum Warnschussarrest
ID: 675739
diesem Grundsatz haben Union und Liberale das Strafrecht verschärft.
Es gibt 15 Jahre Haft für schwerste Verbrechen und die
Strafmöglichkeiten wurden um den so genannten Warnschuss-Arrest
erweitert. Nun sollen Richter gegen heranwachsende Straftäter einen
vierwöchigen Warnschuss-Arrest verhängen können. Sozusagen Haft auf
Probe, damit die Täter die Härte der Strafe am eigenen Leib erfahren
können - und auf den Pfad der Tugend zurückkehren. Aber wird der
gerichtliche Warnschuss wirklich diese erwünschte Wirkung haben?
Zweifel sind angesagt.Der Knast an sich läutert in den seltensten
Fällen. So mancher Jugendliche, der gerade dabei ist, auf die schiefe
Bahn abzugleiten, könnte die Kurzzeit-Haft gar als eine Art
Ritterschlag verstehen, mit dem er angeben kann. Und keinesfalls darf
der Warnschussarrest soziale Arbeit mit den jugendlichen Tätern,
Wiedereingliederung ersetzen. Wegsperren - und sei es nur für kurze
Zeit - bekämpft nicht die Ursachen dieser Kriminalität.
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Datum: 06.07.2012 - 19:31 Uhr
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