Westfalen-Blatt: Mitglied des Deutschen Ethikrates befürchtet durch den neuen vorgeburtlichen »Praenatest« auf Down-Syndrom »eine Art von Selektion«
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Ethikrates und Ärztlicher Direktor der Uniklinik Essen, sagte: »Es
besteht die Gefahr, dass ohne eine bestimmte Risikovorgeschichte
sozusagen ein breites Screening auf Trisomie 21 entsteht, welches,
das legen die Zahlen nahe, dazu führen wird das nur noch wenige
Kinder mit Trisomie 21 geboren werden. Hier ist die Frage erlaubt, ob
das nicht eine Art von genetischer Selektion im Sinne von Eugenik
ist.« Weiter befürchtet er, dass die Toleranz Krankheit und
Behinderung anzunehmen, weiter schwinden werde. »Zugespitzt
formuliert: Es könnte die Frage aufkommen, warum man die Gesellschaft
mit einem bzw an einem Down-Syndrom leidenden Kind belastet, wo doch
ein einfaches Verfahren zur Erkennung existiert. Hier muss ich sagen,
solche eine Gesellschaft will ich nicht.« Zur Frage, ob Eltern ein
Recht auf weitreichende genetische Informationen ihres Kinder
besitzen, oder diese selbst zu schützen seien, sagte Professor Nagel:
»Es geht um die Selbstbestimmung der Mutter beziehungsweise der
Eltern gegenüber der Autonomie des ungeborenen Kindes. Welches Recht
haben die Eltern, die genetische Ausstattung des Ungeborenen zu
kennen und in welchem Umfang? Meiner Meinung nach gibt es hier ein
Recht auf Nichtwissen und Nicht-Offenlegung auch aus Sicht des
ungeborenen Lebens.
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Andreas Kolesch
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Datum: 09.07.2012 - 20:15 Uhr
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