ARAG Verbraucher-Tipps

ARAG Verbraucher-Tipps

ID: 683566

- Mobilfunkkunden müssen detailliert beanstanden- Vorsicht nasse Treppe- Fiktive Einkommen bleiben statthaft



(firmenpresse) - Mobilfunkkunden müssen detailliert beanstanden
Viele Mobilfunkkunden kennen das Gefühl: Wenn die Handyrechnung ins Haus flattert, traut man seinen Augen nicht. Wer glaubt, dass der Anbieter bei der Rechnungsstellung einen groben Fehler gemacht haben muss, sollte dies allerdings detailliert begründen. Einfach nicht zu zahlen und die Rechnung pauschal zu beanstanden, ist keine gute Idee, meinen ARAG Experten. In einem aktuellen Fall hatten die Richter der Klage eines großen Mobilfunkanbieters nämlich stattgegeben, der von seiner Kundin die Zahlung mehrerer nicht beglichener Rechnungen in Höhe von insgesamt 360,11 Euro gefordert hatte. Die Kundin hatte diese Rechnungen zuvor zwar schriftlich beanstandet und behauptet, dass darin Beträge und Tarife auftauchten, die nicht gerechtfertigt seien. Die Beanstandungen der Kundin überzeugten das angerufene Gericht allerdings nicht: Die Dame musste die offenen Rechnungen bezahlen. Sie hatte es versäumt, schlüssig zu begründen, welche einzelnen Rechnungspositionen fehlerhaft sein sollten. Stattdessen habe sie die Gebühren nur pauschal beanstandet. Da der Mobilfunkanbieter seine Rechnung aber in Grundpreis, SMS ins eigene Netz und SMS in andere Netze unterteilt hat, hätte die Kundin konkretisieren müssen, welche Tarife sie infrage stellt. Die Kammer hat allerdings die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen (LG Heidelberg, Az.: 1 S 54/11).

Download des Textes:
http://www.arag.de/rund-ums-recht/rechtstipps-und-urteile/internet-und-computer


Vorsicht nasse Treppe
Gastwirte müssen für die Sicherheit ihrer Gäste sorgen! Besondere Gefahrenquellen müssen also gekennzeichnet sein. Das ist klar! Die Gäste sollten den gesunden Menschenverstand aber trotzdem nicht an der Wirtshaustür abgeben. Die Sicherungspflicht eines Gastwirtes hat nämlich auch ihre Grenzen. Zum Beispiel, wenn eine Gefahrenquelle eindeutig vor sich selbst warnt. Das erfuhr auch eine Dame, die sich das Handgelenk brach, als sie auf einer Treppe ausrutschte, deren Stufen direkt in den Rhein führten. Wer eine solche Treppe betritt, muss sich der Gefahren bewusst sein, so die ARAG Experten. Dem entsprechend hatte die Klägerin auch wenig Mitleid von Seiten der Richter zu erwarten (OLG Koblenz, Az.: 8 U 1030/10).



Download des Textes:
http://www.arag.de/rund-ums-recht/rechtstipps-und-urteile/versicherung-und-sicherheit




Fiktive Einkommen bleiben statthaft
Geschiedene Eltern, die sich um die Zahlung des Kindesunterhalts drücken wollen, können nicht immer nur auf ein geringes reales Gehalt verweisen. Denn für die Berechnung des zu zahlenden Unterhalts muss laut ARAG Experten nicht unbedingt das tatsächliche Einkommen, sondern kann auch ein fiktives und somit höheres Einkommen herangezogen werden. Dies ist immer dann der Fall, wenn der Unterhaltspflichtige eine mögliche und zumutbare Erwerbstätigkeit unterlässt, bestätigte jetzt das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in mehreren Beschlüssen (zB: 1 BvR 774/10). Das fiktive Einkommen müsse allerdings objektiv erzielbar sein, betonten die höchsten deutschen Richter. Die zuständigen Gerichte müssen darum bei der Bestimmung des Unterhalts prüfen, ob der Unterhaltspflichtige die persönlichen Voraussetzungen für einen besser bezahlten Job hat und auch ob genügend Arbeitsstellen verfügbar sind. In den verhandelten Streitfällen war dies nicht ausreichend geprüft worden, weshalb die in Trennung oder Scheidung lebenden Väter hier nicht zu höheren Zahlungen gezwungen werden durften.

Download des Textes:
http://www.arag.de/rund-ums-recht/rechtstipps-und-urteile/sonstige

Aktuelle Meldungen finden Sie auch bei Twitter: http://www.twitter.com/ARAG

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Der ARAG Konzern ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz. Die ARAG versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand auch über die leistungsstarken Tochterunternehmen im deutschen Komposit-, Kranken- und Lebensversicherungsgeschäft sowie die internationalen Gesellschaften und Beteiligungen in 13 weiteren europäischen Ländern und den USA - viele davon auf führenden Positionen in ihrem jeweiligen Rechtsschutzmarkt. Mit knapp 3.500 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von knapp 1,5 Milliarden EUR.



PresseKontakt / Agentur:

redaktion neunundzwanzig
Thomas Heidorn
Lindenstraße 14
50676 Köln
thomas(at)redaktionneunundzwanzig.de
0221-92428215
http://www.arag.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Afrika südlich der Sahara: Jeder zweite ist unter 15 Jahre alt VKU zum BMU-Thesenpapier zur haushaltsnahen Wertstofferfassung
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 19.07.2012 - 10:05 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 683566
Anzahl Zeichen: 3904

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Brigitta Mehring
Stadt:

Düsseldorf


Telefon: 0211-963 2560

Kategorie:

Politik & Gesellschaft


Meldungsart:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 586 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"ARAG Verbraucher-Tipps"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Blätter, Nebel, Bremsmanöver: Sicher durch den Herbst ...

Gibt es etwas, das Autofahrer im Herbst unbedingt am Auto prüfen sollten? Jan Kemperdiek: Ja. Der Herbst ist die beste Zeit für einen kleinen Fahrzeug-Check. Dazu gehören Batterie, Beleuchtung, Wischerblätter, Reifen und Frostschutzmittel. Gerad ...

ARAG, stimmt das? ...

Im Herbst steigt die Gefahr eines Wildunfalls Stimmt. Mit Beginn der dunkleren Jahreszeit steigt jährlich die Zahl der Autounfälle durch Wildwechsel. Das liegt daran, dass die Tiere verstärkt in der Dämmerung unterwegs sind und diese fällt nun ...

ARAG, stimmt das? ...

Im Herbst steigt die Gefahr eines Wildunfalls Stimmt. Mit Beginn der dunkleren Jahreszeit steigt jährlich die Zahl der Autounfälle durch Wildwechsel. Das liegt daran, dass die Tiere verstärkt in der Dämmerung unterwegs sind und diese fällt nun ...

Alle Meldungen von ARAG SE


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z