Rheinische Post: Kein Zins-Gesetz
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Wenn Politiker nach gesetzlichen Obergrenzen für Preise rufen, ist
das ein sicheres Indiz für ihre Hilflosigkeit im Umgang mit den
Gesetzen der Marktwirtschaft. Natürlich regen sich viele zu Recht
über die Höhe der Dispozinsen auf, mit denen Banken und Sparkassen
ihre Kunden abkassieren. Aber wer dafür Obergrenzen festlegt,
ermuntert diejenigen Institute, die bisher weniger verlangt haben,
mit Billigung des Gesetzgebers bei den Gebühren stärker zuzulangen.
Das konterkariert die gute Absicht, Druck auf die Geldwirtschaft zu
machen. Was hilft, sind andere Dinge. Erstens müssen die Konditionen
der Institute so transparent sein, dass der Kunde einfach vergleichen
kann. Dazu muss man Banken zwingen, deren Tarifdschungel vor allem
dazu dient, Kunden zu verwirren. Zweitens muss aber auch der Kunde
selbst Konsequenzen ziehen und zur Konkurrenz abwandern, wenn die
preisgünstiger ist als der eigene Anbieter. Dazu waren aber viele
Verbraucher in der Vergangenheit zu bequem und haben damit den Banken
das Geschäft leichtgemacht. Die Abstimmung mit den Füßen funktioniert
- auch das ist ein Gesetz des Marktes. Wettbewerb ist nicht nur eine
Frage des Angebots, sondern auch der Nachfrage.
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Datum: 19.07.2012 - 20:22 Uhr
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