Westdeutsche Zeitung: Todesstrafe bei geistig Behinderten = von Peter Kurz

Westdeutsche Zeitung: Todesstrafe bei geistig Behinderten =
von Peter Kurz

ID: 696546
(ots) - Auch ein geistig Behinderter, der getötet hat,
muss zur Sicherung der Allgemeinheit eingesperrt werden. Das ist eine
Selbstverständlichkeit. Dass ein offenbar geistig Behinderter aber
hingerichtet wird, müsste sogar nach amerikanischem Rechtsverständnis
unangemessen sein. Selbst wenn man sich auf die Argumentation der
Befürworter der Todesstrafe einlässt und dem Vergeltungs- und
Abschreckungsgedanken folgt: Im Falle eines geistig Behinderten
versagen diese Strafzwecke. Vergeltung und Sühne als Strafzwecke
können nur funktionieren, wenn derjenige, den man da bestraft, für
seine Tat verantwortlich ist. Wenn er das Unrecht einsehen kann, wenn
er schuldig ist. Die Allgemeinheit muss zwar vor solchen Menschen
geschützt werden, aber Strafe ohne Schuld darf nicht sein. Und die
Abschreckung? Dass man andere geistig Behinderte, die zu einer
Mordtat neigen, durch die Exekution eines Behinderten abschreckt,
dürfte wohl niemand glauben. Solch rationale Gedanken kann man ihnen
nicht unterstellen. Aber ließen sich nicht alle anderen - die
bösartigen, aber geistig gesunden Täter - durch die Hinrichtung
abschrecken? Wohl kaum. Der Abschreckungseffekt auf geistig Gesunde
dürfte kaum geringer sein, wenn man geistig Behinderte ausnahmsweise
von der Todesstrafe ausnimmt. Doch die Abschreckung funktioniert
sowieso nicht. Die vielen Morde in den USA trotz Todesstrafe sind der
beste Beweis dafür. Albert Camus hat das anschaulich so ausgedrückt:
Die Abschreckung, so schrieb der französische Schriftsteller schon
1960, wirkt nur auf die Schreckhaften, die nicht zum Verbrechen
bestimmt sind. Und versagt gegenüber den Unbeirrbaren, die es zu
beirren gälte. Selbst wenn, was unrealistisch ist, jeder Justizirrtum
ausgeschlossen wäre und die Exekution immer den "Richtigen", den
schuldigen Mörder träfe: Auch dann bliebe die Todesstrafe, die der


Staat da im Namen seiner Bürger verhängt und vollstreckt, monströs.
Denn wie anders soll man jemanden bezeichnen, der sein dem Tod
geweihtes Opfer jahre- oder jahrzehntelang gefangen hält? Der es zwar
in der Hoffnung lässt, es werde vielleicht doch noch freikommen, es
am Ende aber auf einer Bank festschnallt. Und tötet.



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Datum: 08.08.2012 - 19:13 Uhr
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