Schwäbische Zeitung: Der Ernstfall bleibt unklar - Kommentar
ID: 702373
Einsatz der Bundeswehr im Innern sehr enge Grenzen gesetzt worden
sind. Die Union ist froh, dass ein solcher Einsatz künftig möglich
ist. Die Linke sieht die Demokratie gefährdet. Der SPD ist der
Richterspruch viel zu schwammig. Was also ist von diesem Urteil des
Bundesverfassungsgerichts von gestern zu halten? Pikanterweise haben
die Parteien mit ihren ersten Bewertungen alle ein wenig recht. Am
wenigsten allerdings die Linke. Eine Gefährdung der Demokratie läge
nur dann vor, wenn das Urteil als Türöffner zu interpretieren wäre -
wenn also die extreme Ausnahme eines Kampfeinsatzes der Bundeswehr im
Innern irgendwann zum Normalfall werden könnte. Dem haben aber die
Richter einen kräftigen Riegel vorgeschoben. Dennoch: Wer in der
Entscheidung einen Paradigmenwechsel erkennt, der liegt nicht ganz
falsch. Immerhin ist künftig theoretisch möglich, was bisher strikt
ausgeschlossen war. Ob dieses Urteil aber jemals eine praktische
Bedeutung erlangen wird, erscheint fraglich - zu hoffen ist es
sowieso nicht. Was sind "Ausnahmesituationen katastrophischen
Ausmaßes"? Wie soll im Ernstfall in Windeseile eine
Kollegialentscheidung der gesamten Bundesregierung getroffen werden?
Es spricht einiges dafür, dass die Verfassungsrichter hier bewusst
eine weitere Hürde aufgestellt haben, um zu signalisieren: Konkret
vorstellen können und wollen wir uns diesen Ernstfall nicht, schon
gar nicht ihn umschreiben. Dann stellt sich aber die Frage nach Sinn
und Zweck des Urteils. Am wahrscheinlichsten ist: Weil der Horror des
11. Septembers 2001 zuvor außerhalb jeder Vorstellungskraft lag, weil
eben nicht vorstellbar ist, was in den Hirnen fanatisierter Mörder
künftig ausgebrütet wird, soll auch der Extremfall eines
Militärschlags im Innern nicht undenkbar sein. Das ist in der Tat
schwammig - allerdings fast zwangsläufig. Beendet sind dagegen seit
gestern - hoffentlich endgültig - alle Gedankenspiele, der Abschuss
von Flugzeugen voller unschuldiger Passagiere könnte gerechtfertigt
sein.
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Datum: 17.08.2012 - 21:15 Uhr
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